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Graue Flecken und die vergessenen Adressen
Fachartikel "Graue Flecken und vergessene Adressen" in der Net 03/22
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Die Bürgerinnen und Bürger wollen selten wissen, warum etwas funktioniert. Sie erwarten einfach, dass es funktioniert. Das ist so bei elektrischer Energie, aber auch bei der Verlegung eines neuen Glasfasernetzes. Wenn nun aber einzelne Adressen „vergessen“ werden und damit nicht an das neue Netz angeschlossen sind, können die Proteste durchaus lautstark werden. Das Problem ist nicht neu, trat aber beim Glasfaserausbau im Rahmen der „Weiße-Flecken“-Förderung nur punktuell auf. Denn unterhalb der Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s war das Ergebnis der Markterkundungen meistens eine Anhäufung von Adressen, die alle unterversorgt waren, und deshalb flächig an das neue Netz angeschlossen werden konnten. Solche „Adress-Wolken“ sind bei der „Graue-Flecken“-Förderungen mit ihrer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s seltener geworden. Es können vielmehr quer über die jeweilige Gemarkung hinweg einzelne „Graue-Flecken“-Adressen auftauchen, die alle separat betrachtet werden müssen. 

„Vergessene Adressen“ möglichst früh aufspüren

Im Verlauf eines Fördermittelverfahrens nehmen die Risiken über die Zeitachse hinweg deutlich zu. Dies gilt auch für die Eingreifmöglichkeiten: Im ersten Schritt, etwa bei der Fördermittelberatung durch einen externen Berater, sind die anzuschließenden Adressen zunächst noch ein nachgelagertes Thema. Erst im Rahmen der Markterkundung wird das Projekt über eine entsprechende Seite des jeweiligen Projektträgers öffentlich gemacht und anschließend der Markt „befragt“. Dann werden auch die Telekommunikationsunternehmen über das Markterkundungsverfahren informiert und melden zurück, welche Adressen im betroffenen Gebiet von ihnen versorgt werden – und vor allem mit welchen möglichen Datenraten. Die Meldungen der Anbieter über versorgte und nicht versorgte Adressen werden dann mit den amtlichen Liegenschaftskatasterdaten abgeglichen. Das Ergebnis ist die eine Adressliste der unterversorgten Adressen, die die erste Basis für die weiteren Schritte des formalen Förderverfahrens liefert. Auch an dieser Stelle ist es noch völlig unproblematisch, wenn einzelne Adressen, die aus irgendeinem Grunde übersehen wurden, ergänzt werden. Selbst wenn der vorläufige Förderbescheid ergangen ist, ist es möglich, weitere Adressen hinzuzufügen, damit sie in der Planung und Kostenkalkulation berücksichtigt werden können. 

Problematischer wird dies im Rahmen des anschließenden Ausschreibungsverfahrens. Die meisten Ausschreibungen in Deutschland werden im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens durchgeführt. Dies umfasst zunächst den EU-weiten Teilnahmewettbewerb, mit dem der Kreis der Bewerber auf eine kleine Anzahl reduziert werden soll, um das weitere Verfahren einfacher gestalten zu können. Wenn man zu diesem Zeitpunkt vergessene Adressen nachtragen möchte, verändert dies die Ausschreibungsbedingungen und man muss sich genau überlegen, ob und wie diese Adressen noch aufgenommen werden können. Ist der Auftrag dann erteilt – und sei es auch vorläufig ¬- wird die Lage noch schwieriger. Denn dann greifen die vergaberechtlichen Folgen. So ist es rechtliche Praxis, dass eine Nichteinhaltung des Vergaberechts festgestellt wird, sobald die ausgeschriebene Gesamtsumme um mehr als 10 Prozent überschritten wird. Hier greift die „rechtliche Fiktion“ dass sich viel mehr Unternehmen am Verfahren beteiligt hätten, wäre die höhere Summe als Basis herangezogen worden. 

Der „Worst Case“ tritt schließlich ein, wenn während der Bauphase „vergessene Adressen“ entdeckt werden. Denn zum einen werden zu diesem Zeitpunkt bereits die Kosten je nach Baufortschritt und auf Basis der Planung abgerechnet, von der man auch nicht mehr einfach abweichen kann. Zum anderen ist der Eigentümer einer Liegenschaft, die nicht berücksichtigt wurde und damit auch nach dem Ende der Baumaßnahmen nicht an das Netz angeschlossen ist, in der Regel wenig begeistert und tut das auch gerne öffentlich kund. Deswegen ist es unbedingt nötig, alle vergessenen Adressen bereits zum Planungsbeginn erfasst zu haben – also mehrere Monate vor dem Baustart. 

Ursachen für vergessene Adressen

Ein immer wieder auftretendes Problem sind eingescannte Karten, die als Planungsgrundlage für ein Glasfasernetzes herangezogen werden und oftmals die Basis für hochkomplexe Datenbanken der Netzbetreiber sind. Beim Einscannen kommt es oft zu einem „Blattkantenversatz“: Papierbasierte Pläne werden nebeneinandergelegt, verrutschen etwas, so dass sich die Blätter überlappen. Und schon ist ein tatsächlich existierendes Gebäude einfach verschwunden -und in der Datenbank falsch zugeordnet. Auch wenn die alten Pläne vor dem Scan falsch gelagert wurden und durch eindringende Feuchtigkeit wellig geworden sind, kann dies ähnliche Folgen haben. 

Aber auch die digital vorliegenden Daten, wie etwa die des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, können durchaus fehlerhaft sein. Die Ursache für diese unvollständigen Adressdaten liegt in unserem föderalen System. Denn die erste Erfassung erfolgt immer auf der untersten, also der kommunalen Ebene. Meist werden diese Daten dann an das eigene oder an das Kreiskatasteramt übermittelt und gehen danach von dort an das jeweilige Landesvermessungsamt. Die Landesvermessungsämter schließlich spielen diese Daten an das Bundesamt für Geodäsie weiter. Hier werden sie nochmals zusammengefasst und am Ende im Rahmen des Markterkundungsverfahren den Projektträgern zur Verfügung gestellt. Natürlich gibt es immer auch einen zeitlichen Versatz, wenn Daten über so viele Stationen übermittelt und verarbeitet werden. Und dieser zeitliche Versatz kann durchaus mehrere Jahre umfassen. Das führt nicht selten dazu, dass den Projektträgern nicht der aktuelle Stand als Planungsbasis zur Verfügung steht.

Eine weitere Ursache für vergessene Adressen ist das Problem der Nebengebäude. Zwar ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Gebäude (z.B. Wohnhaus) mit einer von der Gemeinde festgelegten Hausnummer zu versehen ist. Aber eben oftmals nur eines auf dem Grundstück. Dort befindliche Nebengebäude wie etwa eine Scheune haben in der Regel keine eigene Adresse. Dies gilt insbesondere für Hofanlagen: Hier werden im Laufe der Jahre oft neue Gebäude errichtet oder andere umgebaut – etwa für die Nutzung als Büro. So kann es passieren, dass einzelne dieser Gebäude keine Hausnummer bekommen, obwohl der Neu- oder Umbau behördlich genehmigt wurde. Manche Gebäude haben aber auch gar keine Adresse, sondern nur einen Namen. Dies ist beispielsweise oftmals bei sogenannten Aussiedlerhöfen der Fall. 

Schließlich entstehen „vergessene Adressen“ häufig auch durch einfache Datenbankfehler. Das ist in der Regel bei Adressen mit der Hausnummer „0“ oder „999“ der Fall. Selbst Google-Maps hilft an dieser Stelle nicht. Denn Hausnummern, die Google nicht kennt, werden stets mittig im Straßenverlauf dargestellt, also mit ziemlicher Sicherheit nicht dort, wo sie tatsächlich ist. Manchmal sind es aber auch nur einfach Formatierungsfehler, etwa wenn Geo-Koordinaten angegeben werden. Das kann dazu führen, dass ein Gebäude plötzlich dutzende Meter vom eigentlichen Standort verortet wird. Aber auch die übermittelten Verfügbarkeiten stimmen nicht immer, etwa wenn sie nicht auf Basis von Messwerten bestimmt, sondern über Algorithmen berechnet wurden.

Ein ganz anderes Problem entsteht, wenn in einer Straße von den Telekommunikationsunternehmen unterschiedliche Datenübertragungsraten gemeldet werden, die aber nicht tatsächlich zur Verfügung stehen: Regelmäßig erhalten wir Adressen in Rückmeldungen aus der Markterkundung, die als nicht unterversorgt gemeldet worden sind. Stichprobenartige Überprüfungen ergeben dann wiederum ebenso regelmäßig, dass hier keine Produkte mit Bandbreiten beim Anbieter buchbar sind, die oberhalb der Aufgreifschwelle von 100Mbit/s liegen. Auch ergeben vereinzelte Meldungen engagierter, technikaffiner Bürger, dass die Bandbreite erheblich schlechter ist, als seitens des Anbieters angegeben wurde. Fehlen diese Meldungen, so kommt es auch hier wieder zu „vergessenen Adressen“.

Digitale Lösungen für korrekte Daten

Natürlich wäre eine manuelle Überprüfung aller als nicht unterversorgt gekennzeichneten Gebäude eine sichere Methode, „vergessene Adressen“ zu identifizieren. Dies scheitert aber in der Regel daran, dass der Aufwand dafür viel zu groß wäre: Selbst bei einer kleinen Kommune mit rund 3.000 Gebäuden wären dafür mehr als 30 Arbeitstage nötig. Und dies auch nur, wenn pro Abfrage nicht mehr als fünf Minuten gebraucht würden. Deswegen kommen für eine Prüfung nur digitale Werkzeuge infrage. 
Basis dafür ist in der Regel ein eigenes Internetportal für das Breitbandprojekt, über die Adressen aktiv abgefragt werden. Unabdingbar für den Erfolg ist es dabei, dass diese Website aktiv beworben wird – über alle zur Verfügung stehenden Kanäle wie etwa die lokale Presse, die Amtsblätter oder Social Media. Mit Unterstützung der tktVivax-Tochter Vivax Solution konnten wir dieses Verfahren in unterschiedlichen Projekten implementieren. In einem solchen Portal können die Anfragen der Bürgerinnen und Bürger automatisiert mit der für das Förderverfahren eingereichten Adressliste abgeglichen wird. Die Anfragenden sehen dabei sofort, ob und wann ihr Gebäude für den Anschluss vorgesehen ist, ob dies im geförderten oder auch im eigenwirtschaftlichen Ausbau erfolgen wird. 

Aber es wird eben auch angezeigt, wenn ein Gebäude nicht für den Ausbau vorgesehen ist und droht, zu einer „vergessenen Adresse“ zu werden. Etwa weil ein Telekommunikationsanbieter angegeben hat, dass ein Kabelanschluss mit einer Übertragungsrate von 1 Gbit/s vorhanden und damit keine Unterversorgung gegeben ist. Sind hier jedoch keine entsprechenden Produkte buchbar oder ist gar der Anschluss gar nicht vorhanden, so kann der Eigentümer den Eintrag anzweifeln und so aktiv verhindern, dass er zu einer „vergessenen Adresse“ wird. Hier lohnt dann übrigens auch die manuelle Überprüfung der umgebenden Liegenschaften, die mutmaßlich ebenfalls betroffen sein könnten. Das gilt auch für den Fall, dass die tatsächlichen Übertragungsraten nicht den vertraglich zugesicherten entsprechen und möglicherweise unter der jeweils geförderten Angreifschwelle liegen. Ein solches Portal bietet auch die Möglichkeit, die Kommunikation mit der Bürgerschaft digital abzubilden, z.B. über Newsletter. Dies spart der für den Breitbandausbau zuständigen Person eine Menge Zeit, da sich die Anzahl der Bürgeranfragen per Telefon oder individueller E-Mails drastisch reduzieren lässt und somit mehr Zeit für die eigentlichen Aufgaben vorhanden ist.

Da in jedem Falle der Anlieger selbst aktiv werden muss, ist es notwendig, im Rahmen des Portals auch genau darzustellen, wie man etwa die bestehenden Übertragungsraten sicher nachweisen kann. Aber vor allem auch, welche Schritte man unternehmen muss, um den eigenen Ausschluss vom Anschluss „anzuzweifeln“, wie es im Fachjargon heißt. Dass dies durchaus Erfolge bringen kann, zeigt ein Praxisfall in Hamm: Dort konnten durch derartige Maßnahmen, die auch durch Berichterstattung in der Presse begleitet wurde, rund 160 Adressen nachträglich in das Förderverfahren aufgenommen werden. Das hat sich dann auch deutlich positiv auf die endgültige Fördersumme ausgewirkt.

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  • Date 21 Mar 2022
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Stadtwerke Lauterbach: Eigenwirtschaftlichen Ausbau mit Fördermitteln ergänzen
Stadtwerke Lauterbach setzten bei Glasfaserausbau auf tktVivax
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Um einen möglichst schnellen und effizienten Ausbau zu gewährleisten, wird ein Großteil der Haushalte und Unternehmen in Lauterbach derzeit eigenwirtschaftlich an das Glasfasernetz angeschlossen. So konnte bereits zum Jahresende 2021 ein unterversorgter Stadtteil fast vollständig mit Highspeed-Internet versorgt werden. Wo immer dies wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, will die Kommune hingegen auf die „Graue Flecken“-Förderung des Bundes zurückgreifen. Auf diese Weise kann garantiert werden, dass jeder, der einen Anschluss möchte, garantiert einen bekommt. Bis zum Jahr 2024 soll so eine Abdeckung von 100 Prozent erreicht werden. 

Auch wenn der Glasfaserausbau in Lauterbach in seiner jetzigen Form erst im letzten Jahr startete, beschäftigen sich die örtlichen Stadtwerke schon seit einigen Jahren intensiv mit dem Thema. Heike Habermehl, Geschäftsführerin der Stadtwerke Lauterbach betont das vorausschauende Handeln der damaligen Verantwortlichen: „Bereits seit 2007 wurden bei allen Baumaßnahmen der Stadtwerke direkt Leerrohre mitverlegt. In diese konnten dann später relativ einfach Glasfaserleitungen eingeblasen werden.“ Ein entscheidender Anstoß sei zudem die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2008 gewesen. „Das Thema Smart Metering war für uns ausschlaggebend. Als die Vorgabe kam, dass Zählerstände zukünftig mithilfe intelligenter Messsysteme ablesbar sein müssen, war der Aufbau entsprechender Infrastruktur ein Muss“, so Heike Habermehl. So wurden unter anderem sämtliche Liegenschaften der Stadtwerke mit Glasfaser angebunden, wodurch ein insgesamt 170 Kilometer langes Netz entstand. Hierbei handelte es sich jedoch zunächst nur um eine Standortvernetzung. Als privates Netz waren so zwar Gigabit-Verbindungen zwischen den Liegenschaften der Stadtwerke Lauterbach gewährleistet, ein Zugang zum Internet war aber nicht vorhanden.

Im Jahr 2013 kam schließlich der Kontakt zu einem externen Dienstleister zustande, der für die Stadtwerke als Provider für Geschäftskunden fungieren sollte. Über das bestehende Innenstadtnetz konnten so schnell erste Anbindungen für Geschäftskunden realisiert werden. Vertragspartner war hierbei jedoch immer das Dienstleistungsunternehmen, die Stadtwerke Lauterbach stellten nur die Dark Fiber zur Verfügung. Nach einiger Zeit stellte sich für die Verantwortlichen der Stadtwerke deshalb die Frage, wie die Zukunft des Glasfasernetzes in Lauterbach aussehen sollte. Die Geschäftsführerin hierzu: „Es war klar, dass ein Vollausbau des Netzes langfristig sinnvoll ist und mit den Jahren wurde das Thema Glasfaser auch in der Öffentlichkeit immer präsenter. Zudem spürten wir ganz konkret den Druck aus Stadtteilen, in denen die Anbindungen nicht mehr den Ansprüchen genügten – hier musste dringend etwas getan werden.“ Der lange durchgeführte Synergie-Ausbau, bei dem die offenen Gräben beim Verlegen von Strom- und Wasserleitungen genutzt werden, kam dementsprechend nicht mehr in Frage, da ein solcher Ausbau noch viele Jahre gedauert hätte.

Nachdem die Entscheidung für den großflächigen Glasfaserausbau gefallen war, kam das Projekt jedoch zunächst nur stockend voran. Seit Anfang 2020 stellte die COVID-19-Pandemie die Stadtwerke Lauterbach zudem vor zusätzliche Herausforderungen. „Die Corona-bedingten Auflagen erschwerten die Arbeit natürlich ungemein. Gleichzeitig stieg die Nachfrage nach Highspeed-Internet enorm, da plötzlich so viele Menschen aus dem Home-Office arbeiten mussten und Kinder im Home-Schooling unterrichtet wurden“ erläutert Heike Habermehl. 

Um das Projekt zu beschleunigen, entschieden sich die Stadtwerke im Sommer 2021 für einen Wechsel des Dienstleisters und für die Zusammenarbeit mit der tktVivax Group. Mit Erfolg, denn deren umfassende Expertise zur Planung und Umsetzung des Glasfaserausbaus sowie der Vermarktung von Internet-Produkten sorgte für einen echten Schub. Heike Habermehl: „Nach unserem Wechsel zu tktVivax ging alles sehr schnell. Von Juli 2021 bis zum Ende des Jahres konnte der Ausbau im Stadtteil Reuters so komplett geplant und umgesetzt werden. Schon zu Weihnachten waren hier so gut wie alle Haushalte am Netz.“ Da in Reuters zuvor praktisch nur Kilobit-Anbindungen verfügbar waren, war die Freude über die schnelle und unkomplizierte Versorgung mit Highspeed-Internet umso größer. „Wir spüren großen Zuspruch aus der Bevölkerung und wollen diesen Schwung jetzt mitnehmen. Die weiteren Ausbau-Cluster sind deshalb schon definiert und bis 2024 wird ganz Lauterbach flächendeckend mit Glasfaser versorgt sein“, so Habermehl.

Um den Vollausbau des Netzes möglichst schnell, effizient und wirtschaftlich umzusetzen, setzen die Stadtwerke Lauterbach auf eigenwirtschaftlichen Ausbau, der gezielt durch Fördermaßnahmen ergänzt werden soll. Heike Habermehl beschreibt die Herangehensweise: „Der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau bietet uns diverse Vorteile, allem voran was das Tempo angeht. Den Stadtteil Reuters noch 2021 vollständig ans Netz zu bringen, wäre etwa anders gar nicht möglich gewesen, da der Zeithorizont für die Beantragung von Fördermitteln viel zu knapp gewesen wäre.“ Dass für die kommenden Ausbau-Cluster dennoch vereinzelt öffentliche Fördermittel genutzt werden sollen, hängt mit der erst im Frühjahr 2021 eingeführten „Graue Flecken“-Förderung des Bundes zusammen. „Die alte ‚Weiße Flecken‘-Förderung, bei der die Versorgung unter 30 Mbit/s liegen musste, hätte bei uns kaum gegriffen. Jetzt können Fördermittel auch schon bei unter 100 Mbit/s beantragt werden, das macht für die Situation in Lauterbach mehr Sinn“ erklärt Habermehl. Die entsprechenden Fördergelder werden direkt von der Kommune beantragt. Auch hierbei unterstützt tktVivax mit genauer Kenntnis des Förderregimes und hilft bei der Koordination von gefördertem und eigenwirtschaftlichem Ausbau. 

Zum dritten Quartal diesen Jahres soll der Glasfaserausbau in den weiteren Stadtteilen Lauterbachs Schritt für Schritt starten. Bereits jetzt läuft die Vorvermarktung in den Ausbau-Clustern – Mitarbeiter der Stadtwerke gehen hier aktiv auf die Bewohner zu und informieren über das Projekt und die angebotenen Internetprodukte. Das Ziel der Stadtwerke ist eine möglichst hohe Anschlussquote: „Uns geht es darum, dass jeder Haushalt und jeder Betrieb, der Zugang zum Glasfasernetz möchte, einen Anschluss erhält. Wir verstehen uns als regionaler Komplettanbieter und für das Internet gilt deshalb dasselbe wie für Strom, Wasser oder Gas – als Versorger haben wir immer das Wohl der Bürger im Blick“, so die Geschäftsführerin. 
 

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  • Date 21 Mar 2022
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tktVivax bündelt die Fördermittelberatung in der LBG Breitbandgesellschaft mbH
LBG Fördermittelberatung
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Die LBG Breitbandgesellschaft mbH ist ein weiterer Baustein in der ganzheitlichen Ausrichtung der tktVivax Group. Zusammen mit den Schwestergesellschaften Vivax Consulting, Vivax Engineering, Vivax Solution, Vivax Net und Cogento decken die Gruppenunternehmen den kompletten Prozess der Planung und Umsetzung von Glasfaserprojekten ab. Die Palette der Leistungen reicht von der Strategiefindung, Business-Analyse und Fördermittelberatung über die Planung und den Bau von Glasfaserinfrastrukturen bis hin zum Vertrieb von Telekommunikationsprodukten und dem Betrieb von Telekommunikationsnetzen. Dazu kommen eigene IT-Lösungen wie etwa das Netz- und Betriebsmanagementsystem DICILINA. „Damit können wir je nach Thema erfahrene und eingespielte Teams von Spezialisten einsetzen, im Zusammenspiel aber auch umfassendere Lösungen aus einer Hand – je nach Bedarf und Anforderungen in den einzelnen Projekten. Nehmen wir alle Kompetenzen zusammen, sind wir so breit aufgestellt wie kein anderer deutscher Anbieter im Bereich des Glasfaserausbaus", fasst Dirk Fieml die Alleinstellungsmerkmale zusammen.

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  • Date 16 Mar 2022
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Glasfaserausbau im Schwäbischen Wald startet in Großerlach
Glasfaser für den Schwäbischen Wald: 1. Spatenstich in Großerlach mit allen Projektpartnern
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Die Unterstützung durch tktVivax startete bereits 2016 mit den ersten Markterkundungen, in denen die Unterversorgung der Gemarkungen im Schwäbischen Wald festgestellt wurde – die Voraussetzung für eine Förderung nach dem „Weiße Flecken"-Modell. Um die Planung und Umsetzung des Glasfaserausbaus zu erleichtern, wurden die von jeder Kommune einzeln gestellten Förderanträge ab 2017 unter dem Dach des interkommunalen Zweckverbands „Breitband Schwäbischer Wald" und der Schirmherrschaft der Stadt Murrhardt zusammengeführt. Die Entscheidung fiel dabei für die Förderung in Form des so genannten Wirtschaftlichkeitslückenmodells, bei dem die Differenz zwischen dem Barwert der Gesamteinnahmen und dem Barwert der Gesamtkosten (für Netzaufbau- und -betrieb) über einen Zeitraum von sieben Jahren als Basis genommen wird. Da für dieses Projekt die Kosten für den Netzaufbau- und betrieb höher ausfallen würden als die generierten Einnahmen im selben Zeitraum, wäre ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht erfolgreich umzusetzen.

Auf dem Foto von links nach rechts: Wegemann, Tim (Leiter Fördermittelberatung Vivax Engineering); Brauckmüller, Tim (Geschäftsführer Atene KOM); Wittlinger, Sabine (Partner-Managerin Region Stuttgart der Deutschen Telekom); Jäger, Christoph (Bürgermeister Großerlach); Sczuka, Reinhold (Bürgermeister Großerlach); Mößner, Armin (Bürgermeister Murrhardt); Zahn, Dieter (Bürgermeister Sulzbach an der Murr); Ostertag, Alexander (Vertrieb Deutsche Telekom) ; Wannenmacher, Rainer (Senior Consultant, Fördermittelberatung Vivax Engineering); Holzwarth, Gerd (Dezernent im Landratsamt Rems-Murr-Kreis)

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  • Date 17 Dec 2021
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Glasfasernetze rechtssicher planen und umsetzen: tktVivax und EY Law arbeiten künftig eng zusammen
Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Partner und Government & Public Service Solution Leader bei EY Law
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Zudem planen tktVivax und die Berater von EY auch in weiteren Bereichen eine enge Zusammenarbeit. Hierzu fand bereits Anfang Dezember in Berlin ein Strategiemeeting statt, dessen Ergebnisse in den nächsten Wochen konkretisiert werden sollen. Ende Februar werden die beiden Partner die Inhalte der Zusammenarbeit auf dem Jahrestreffen des AK GAD in Berlin vorstellen. „Ob Telekommunikationsrecht, Gesellschaftsrecht, steuerliche Fragen bei Kooperationen oder regulatorische Themen: Für Versorgungsunternehmen und Telekommunikationsunternehmen wie für Kommunen türmen sich die Fragestellungen regelrecht auf, wenn sie sich auf dem Breitbandmarkt positionieren wollen. Im AK GAD bieten wir dazu konkrete Informationsangebote, etwa über Webinare, Seminare oder regelmäßige Newsletter", so Prof. Dr. Sven-Joachim Otto zu den Plänen. Neben der Betreuung des AK GAD werden tktVivax und EY Law im kommenden Jahr auch die gemeinsame Marktbearbeitung systematisch aufbauen. „Wir sind derzeit noch in teilweise sehr unterschiedlichen Kundengruppen unterwegs. Insofern profitieren wir auch hier von der Zusammenarbeit, indem EY Law und wir den gemeinsamen Zugang zu unseren Kunden finden.", ergänzt Dirk Fieml.

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  • Date 15 Dec 2021
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Der One-Stop-Shop in Sachen Glasfaserausbau
tktVivax auf der E-world 2022
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Mit ihrem ganzheitlichen Ansatz ist die tktVivax Group einer der ganz wenigen Dienstleister, der tatsächlich einen Full-Service für alle Facetten des Breitbandausbaus anbietet. Das Spektrum reicht von der Analyse, Strategiefindung und Fördermittelberatung über die Neu- und Umgestaltung von Prozessen und Organisationen in allen Bereichen der Versorgungswirtschaft bis hin zur Planungs- und Umsetzungsbegleitung von Glasfaser- und 5G-Infrastrukturen. Auch der Vertrieb von Breitband-Produkten wird abgedeckt. Hierzu präsentiert das Gruppen-Unternehmen cogento auf dem Stand von tktVivax Lösungen vom externen Door2Door-Vertrieb bis zu Schulung der unternehmenseigenen Vertriebsmitarbeiter für die speziellen Anforderungen in diesem Bereich.

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  • Date 13 Dec 2021
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Gute Vorbereitung macht Glasfaser wirtschaftlicher
Fachartikel e|m|w: Breitbandausbau für Stadtwerke
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Geförderter vs. eigenwirtschaftlicher Ausbau

Mit dem Graue-Flecken-Förderprogramm können kommunale Eigenunternehmen wie Stadtwerke, die sich zu 100 Prozent in öffentlicher Hand befinden, neue Fördermittel des Bundes für den Ausbau der Glasfasernetze beantragen. Denn die sogenannte Aufgreifschwelle, ab denen Anschlüsse förderfähig werden, wurde von 30 auf 100 Mbit/s erhöht. Alternativ stehen aber ebenfalls seit April attraktive KfW-Förderkredite für einen eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau zur Verfügung. 

Beide Vorgehensweisen haben ihre Vorteile: Natürlich kann es bei geschicktem Ausnutzen aller Fördertöpfe des Bundes und der Länder gelingen, einen Großteil der Investitionskosten abzudecken. Und die liegen bei einer mittelgroßen Kommune bereits bei rund 30 bis 40 Mio. €. Auf der anderen Seite muss auch bedacht werden, dass schon der die Bearbeitung des Fördervahrens einen großen Aufwand mit sich bringt, der ohne externe Unterstützung kaum zu stemmen ist. Dazu gehört ein umfangreiches Markterkundungsverfahren. Auch die Vorgaben wirken sich beispielsweise auch auf Form und Umfang der notwendigen Ausschreibungen aus. Zudem führt die Angriffsschwelle von 100 Mbit/s dazu, dass der Ausbau nicht immer tatsächlich flächendeckend gefördert wird. Diese Grenze soll bis 2023 auf 300 Mbit angehoben werden. Eine Entscheidung hierüber steht indes noch aus. Deswegen warten derzeit viele Kommunen, Gebietskörperschaften oder Stadtwerke noch ab. Dazu kommt, dass die Förderverfahren zeitaufwendig sind und durchaus bis zu zwei Jahren dauern können.

Der eigenwirtschaftliche Ausbau hingegen wird von solchen Hemmnissen nicht gebremst. Hier ist es entscheidend, zum einen den richtigen Partner zu finden, der den Ausbau finanziert. Daneben müssen die Vorgaben klar definiert sein – von der Vertragsgestaltung bis hin zur Qualitätssicherung bei den Tiefbaumaßnahmen. Wie so etwas gelingen kann, zeigen zahlreiche Beispiele, die vom Netzausbau eines kleineren Stadtwerks bis hin zur Versorgung einer ganzen Wirtschaftsregion reichen. Etwa bei den Stadtwerken Lauterbach: Hier konnte mit Unterstützung von tktVivax der eigenwirtschaftliche Netzausbau kurzfristig in die Gänge gebracht und deutlich beschleunigt werden. In anderen Fällen, wie etwa in Montabaur, haben örtliche Stadtwerke mit dem externen Investor eine gemeinsame Glasfasergesellschaft gegründet, die für den Ausbau verantwortlich ist. Und in der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken wird der gesamte Netzausbau über ein Gigabitkompetenzzentrum koordiniert, das von tktVivax geleitet wird. Diese Ansätze haben nicht nur den Vorteil, dass sie deutlich schneller angegangen und umgesetzt werden können als ein gefördertes Projekt. Es werden am Ende auch viele Millionen Euro an Steuergeldern eingespart, die an anderer Stelle sinnvoller investiert werden können.
 

Make or Buy

Ziel sollte es sein, das notwendige Know-how in Sachen Breitband über die Zeitachse hinweg selbst aufzubauen und so die Wertschöpfung ins eigene Haus zu holen. Dafür müssen die einzelnen Wegpunkte eines Breitbandprojekts einzeln betrachtet und jeweils entschieden werden, inwieweit Unterstützung notwendig ist oder nicht. Bewährt hat es sich, wenn man schon zu diesem Zeitpunkt mit einem Partner spricht, der die Herausforderung „Breitband“ buchstäblich in ihrer gesamten Bandbreite beherrscht. Bei der Auswahl des Partners sollte man aber darauf achten, ob dessen Geschäftsmodell darauf ausgerichtet ist, den dazu notwendigen Know-how-Transfer aktiv zu unterstützen. Ebenso muss der externe Partner umsetzungsorientiert arbeiten. Es reicht nicht aus, ein Konzept auszuarbeiten und dann die Realisierung anderen zu überlassen. Notwendig ist vielmehr eine aktive Begleitung des Projekts bis zu dem Zeitpunkt, an dem die jeweiligen Aufgaben vom Unternehmen selbst übernommen werden.

Gut geplant ist halb gewonnen

Üblicherweise wird der Aufbau eines Glasfasernetzes als Ganzes geplant. Es wird festgelegt, wo die Hauptverteiler (Points of Presence – PoPs) stehen sollen, wo Glasfaserunterverteiler installiert werden und wo die Rohrverbände bis hin zum Hausübergabepunkt verlegt werden sollen, der in der Regel im Keller des Gebäudes platziert wird. Welche Kapazitäten einzuplanen sind, ist, wie bereits beschrieben, oft schon durch den Fördermittelantrag festgelegt.

Die Wirtschaftlichkeit des Netzausbaus hängt dann aber stark davon ab, wo begonnen wird. Dazu muss das Netz in einzelne Cluster eingeteilt werden. Mittels einer Cluster-Analyse kann dann untersucht werden, welche Klientel in den einzelnen Clustern angesiedelt sind und vor allem, welchen Bedarf diese Klientel haben. Die ersten Gebiete, die versorgt werden, sind dann die mit der höchsten potenziellen Kundendichte. Das ist in der Regel nicht das Stadtzentrum, sondern die Peripherie mit ihren großen Wohngebieten, in denen viele Menschen leben. Man startet deswegen in der Regel nicht in der Reihenhaussiedlung, sondern dort, wo mit einem Hausanschluss gleich dutzende Wohneinheiten versorgt werden können.

Das Geschäftsmodell ist entscheidend

Grundsätzlich gibt es verschiedene Alternativen, sich im Breitbandgeschäft aufzustellen: Als Passiv- sowie als Aktivnetzbetreiber oder/und zusätzlich als Diensteanbieter. Ein Passivnetz zu errichten und zu vermarkten, ist dabei sicherlich das einfachste Geschäftsmodell. Hier übernimmt der Netzbetreiber als „Dark-Fiber-Anbieter“ lediglich den Bau des Glasfasernetzes und sorgt für die Hausanschlüsse und Anschlüssen in der Wohnung. Um alles andere, von den aktiven Netzkomponenten bis hin zu den Produkten kümmert sich der Pächter des Netzes. Ein solches Geschäftsmodell ist gut kalkulierbar, enthält weniger Risiken; allerdings ist  auch die zu erwartende Marge relativ gering. Mit dem Betrieb eines Aktivnetzes lässt sich dagegen die Wertschöpfungstiefe deutlich steigern. Für den Aufbau und den Betrieb eines solchen Netzes sind aber auch ganz andere Kompetenzen gefragt, die entweder selbst aufgebaut werden müssen oder durch externe Spezialisten abgedeckt werden. Die höchsten Chancen, aber auch Risiken, bietet die Aufstellung als Komplettanbieter, also als Aktivnetzbetreiber und als Diensteanbieter.

White Label oder selbst machen?

Gerade Neueinsteiger oder kleinere Stadtwerke setzen auf dem Weg zum Komplettanbieter gerne auf White-Label-Angebote. Das bedeutet, Produkte und Dienstleistungen externer Unternehmen werden unter dem Label des lokalen Anbieters vermarktet. Das gilt nicht nur für Kernprodukte wie Internet, Telefonie und IPTV, sondern auch für das Call Center oder den Vertrieb. Der vermeintliche Vorteil: Solche Angebote sind schneller zu implementieren. Der mögliche Nachteil: Liefert der externe Partner mangelhafte Produkte oder bietet einen schlechten Service, schlägt das voll auf das eigene Image durch. Je nach Vertragsgestaltung hat man dann aber wenig oder gar keinen Einfluss darauf, die Situation zu verbessern. Kommt dennoch ein White-Label-Modell infrage, sollten zuvor einige Fragen geklärt sein. Dazu gehört eine exakte Leistungsbeschreibung bis hin zu den eingesetzten IT-Systemen. Damit kann vermieden werden, dass später einzelne Leistungen unterschiedlich interpretiert werden. Es muss klar sein, wer welche Aufgaben übernimmt und wie die Schnittstellen zwischen internen und externen Teams aussehen sollen. Dazu sollten die angebotenen Produkte flexibel gestaltbar sein. Hat der externe Partner lediglich vorgefertigte Produkte im Angebot, wird es schwer, schnell auf aktuelle Marktentwicklungen zu reagieren. Auch was die bezogenen Leistungen angeht, ist Flexibilität entscheidend. Das gilt sowohl für die Modularität des Angebots als auch für die Kündigungsfristen. Nur so kann das Versorgungsunternehmen jederzeit auf neue Anforderungen reagieren und beispielsweise einzelne Leistungsbausteine sukzessive in die eigenen Hände überführen. Daneben sollte das Business-Modell genau durchgerechnet werden: White-Label senkt zwar die Eintrittsschwelle in den Breitbandmarkt deutlich, der externe Partner will jedoch auch Geld verdienen. Dies muss schon bei der Auswahl des Partners bedacht und durchgerechnet werden. 

Alles meins oder besser Open-Access?

Man stelle sich vor: Hätte man damals das Wassernetz genauso ausgebaut, wie derzeit viele Glasfasernetze, dann hätten heute die Verbraucher in den Städten mehrere Wasseranschlüsse zur Verfügung. Bewohner in „unwirtschaftlichen“ Regionen hingegen würden kein fließendes Wasser bekommen. Während der Energiemarkt längst liberalisiert ist und diskriminierungsfreie Netzzugänge bestehen, herrschen im TK-Markt immer noch ein Strukturwettbewerb und parallele Netze mit unterscheidlichen Technologien vor. Zwar werden sogenannte Open-Access-Modelle im Stadtwerkeumfeld oft debattiert. Jedoch kommen diese Modelle in der Branche noch immer zu kurz, obwohl sie signifikante Skaleneffekte versprechen. Eine höhere Netzauslastung verbessert die gesamte Wirtschaftlichkeit eines Breitbandnetzes und sorgt damit für einen schnelleren „Return-on-Invest“ beim Open-Access-Anbieter. Hinzu kommt, dass das Vorhandensein mehrerer Diensteanbieter und eine größere Glasfaserproduktvielfalt zu einer höheren Akzeptanz beim Bürger beiträgt. Bei einer gemeinsamen Nutzung von Glasfaserinfrastrukturen ist es jedoch wichtig darauf zu achten, dass das Faserkonzept (u.a. Reserve für zusätzlichen Bedarf), sowie die Übergabepunkte, Resale-Schnittstellen und das Netzmanagement spezifisch an das angewendete Open-Access-Modell/die Open-Access-Kooperation angepasst sind. Hinzu kommen komplexere Anforderungen an Prozesse und Betrieb (z.B. Service, Traffic). Denn Schlüsselfaktor für den Open-Access-Betrieb ist ein hoher Automatisierungsgrad für Open-Access-Anbieter und ihre Kooperationspartner.

Aufgepasst beim Tiefbau

Egal ob Kommune oder Stadtwerk: Wer heute ein Glasfasernetz baut, tut dies meist zum ersten und in der Regel auch zum letzten Mal. Das bedeutet gleichzeitig, dass es an Erfahrungen hinsichtlich der spezifischen Tiefbauanforderungen fast immer mangelt. Die Auftraggeber gehen deswegen vielerorts an ein solches Projekt genauso heran, wie an „ganz normale“ Tiefbauprojekte. Das zieht zahlreiche Risiken nach sich, die durch eine kompetente Beratung im Vorfeld und durch eine aktive Begleitung des Netzbaus vermieden werden können.

Ein Kernproblem beim Bau eines Glasfasernetzes ist es, dass der Kostenanteil des Tiefbaus in der Regel 80 bis 90 Prozent der Gesamtinvestitionen ausmacht. Trifft man die Entscheidung allein über die Höhe des Angebots, kann man die Kosten zwar spürbar senken., dabei wird aber nicht berücksichtigt, dass Qualität gerade beim Bau eines Glasfasernetzes buchstäblich ihren Preis hat.

Es klingt trivial, ist aber oft nicht gegeben: Auf der Baustelle muss immer deutschsprachiges Personal anwesend sein. Aufgrund des Fachkräftemangels greifen auch deutsche Tiefbauer zunehmend auf Arbeitskräfte aus ganz Europa (und darüber hinaus) zurück. Gleichzeitig findet der Netzbau in sensiblen Bereichen, am Rande von Verkehrswegen, im Fußgängerbereich oder beim Hausanschluss auch im Privatgelände statt. Wenn hier Probleme auftreten und kein Arbeiter die deutsche Sprache beherrscht, kann es schnell zu Konflikten kommen.

Auch auf die Ausführung kommt es an: Im Straßenbereich sollte beispielsweise die Verlegetiefe mindestens 80 Zentimeter, unter dem Gehweg nicht unter 60 Zentimeter betragen. Da Aufwand und Kosten aber mit der Verlegetiefe zunehmen, wird das in der Praxis oft nicht ein- oder durchgehalten. Denn abgerechnet wird meist über Fest- und Meterpreis. Die Folge: Das Risiko der Beschädigung der Leitungen bei späteren Baumaßnahmen nimmt deutlich zu. Zudem werden oft Biegeradien nicht eingehalten, was das Einblasen der Glasfaser behindert. Von den eingesetzten Materialien bis hin zur technisch einwandfreien Vorbereitung des Hausanschlusses gibt es zahlreiche weitere Themen, die möglichst frühzeitig bedacht, vertraglich geregelt und dann während der Bauphase auch überwacht werden müssen. Um hier Risiken zu minimieren oder damit auch Kosten zu sparen, lohnt es sich, über eine externe Unterstützung nachzudenken.
 

Netz und Kunden managen

Ist das neue Glasfasernetz endlich fertig, müssen Kunden gewonnen, erfasst und gemeinsam mit dem Netz gemanagt werden. Dazu sind eigene IT-Systeme nötig, denn mit herkömmlichen CRM-Systemen wie im Energievertrieb können die speziellen Anforderungen im Breitbandbereich nicht abgedeckt werden. Teilprozesse können hier beispielsweise mit den Lösungen der großen TK-Anbieter abgebildet werden. Soll jedoch der Gesamtprozess von der Anfrage über den Vertrag und die Provisionierung der Kunden mit der notwendigen Hardware bis zur Freischaltung und anschließenden Abrechnung abgedeckt werden, gibt es noch kaum Komplettlösungen. Eine davon ist DICLINA von Vivax Solution. DICLINA steht für „Digital Client and Network Administration Software“ und ist ein Diensteanbieter unabhängiges System. Durch den Einsatz von Systemen, die wenig externe Schnittstellen benötigen, sind nur wenige Mitarbeiter notwendig, um auch ein hohes Kundenaufkommen bewältigen zu können. So können zum Beispiel Neukunden unkompliziert provisioniert werden, ohne dass die Unterstützung durch Techniker nötig ist. Auch sollte als Kundenschnittstelle ein an den jeweiligen Auftritt des Versorgers anpassbares Portal zur Verfügung stehen, über das Interessenten die Verfügbarkeit der einzelnen Angebote und Datenraten an ihrer Adresse prüfen können. Über diese Kundenschnittstelle muss später auch der Online-Zugriff auf Rechnungen und Einzelverbindungsnachweise möglich sein. Egal für welches System man sich entscheidet: Wichtig ist, dass es ganzheitliche Lösungen anbietet.

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Glasfaserausbau: In Eigenregie
Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau - Fachartikel
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Insgesamt stellt der Bund in den kommenden Jahren 12 Milliarden Euro für den Ausbau der Glasfasernetze zur Verfügung. Eine solch gewaltige Summe sollte eigentlich wie ein Turbo wirken, sie tut es aber noch nicht. Das hat mehrere Gründe: Zunächst einmal sind Fördermittelverfahren aufwendig und dauern schlichtweg ihre Zeit. Vor allem, wenn Bundes- und Landesmittel parallel beantragt werden sollen. Allein für das nötige Markterkundungsverfahren können mehrere Monate ins Land gehen, dazu kommen bis zu weitere sechs Monate für die Ausschreibung. Daneben müssen die Fördermittel in den Haushalt eingestellt und von den kommunalen Gremien abgesegnet werden: Dies ist bei den zweistelligen Millionensummen, um die es hier geht, oftmals nicht einfach. Die Option des eigenwirtschaftlichen Ausbaus wird von vielen Fördermittelberatern zudem schlichtweg ausgeblendet, die sich oft vollständig auf die Programme des Bundes und der Länder fixieren. Aber auch die traditionellen deutschen Telekommunikationsanbieter engagieren sich meist nur dort, wo sie Fördermittel bekommen. Zudem wird vielerorts darauf spekuliert, dass der Deckel von 100 mBit/s für geförderte Glasfaseranschlüsse fällt und damit weitere Gebiete mit öffentlichen Geldern ausgebaut werden können.  

Dabei ist der eigenwirtschaftliche Ausbau gerade im Zusammenspiel mit dem Fördermittelverfahren eine echte Alternative, die die Gasfaserversorgung nicht nur beschleunigt, sondern gerade im kommunalen Umfeld deutlich vereinfacht. Denn Förderung und eigenwirtschaftlicher Ausbau können sich ideal ergänzen. Im Rahmen der der „3.3-er Förderung“ des Bundes sollte jede Kommune unbedingt untersuchen, was förderfähig ist. Gleichzeitig lohnt es sich bereits in dieser Phase mit Investoren in den Dialog zu gehen, ob es Interesse gibt, sich in der jeweiligen Region eigenwirtschaftlich zu betätigen. So besteht die Chance, schnell mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau zu starten, weil man hier kein langwieriges Verfahren durchlaufen muss und Fördermittel nur für die Gebiete beantragen muss, wo keine Zusagen von möglichen Investoren bestehen. 

Hier ändern sich die Voraussetzungen zurzeit grundlegend. Denn zunehmend werden internationale Investoren auf den deutschen Markt aufmerksam. Die Unternehmen kommen aus Frankreich, Kanada, Schweden, Großbritannien, Italien oder, wie aktuell bei der Telekom, aus Australien. Oftmals wollen sie sich vorzugsweise im kommunalen Raum betätigen, machen das aber nur, wenn die Kommune oder das Stadtwerk das Vorhaben auch unterstützt. Die Summen, die diese Investoren für den Bau von Glasfasernetzen bereitstellen, liegen oft im hohen dreistelligen Millionenbereich. Und die Unternehmen wollen schnell investieren. Ein Beispiel ist der französische Investor Meridiam, der gerade mit der Verbandsgemeinde Montabaur die „Glasfaser Montabaur“ gegründet hat und nun rund 40.000 Einwohner an das neue Netz anbindet. Ein ähnliches Vorgehen verfolgt die Stadt Lauterbach mit Unterstützung von tktVivax in Hessen: Hier soll sogar ein vollflächiger Ausbau in der Kombination eigenwirtschaftlich und gefördert erfolgen. Dass dies auch großflächig funktioniert, zeigt die Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken, wo der eigenwirtschaftliche Netzausbau von der Deutschen Giganetz vorangetrieben wird. Hier ist der Investor eine kanadische Unternehmensgruppe. Koordiniert wird das Projekt vom Gigabit-Kompetenz-Zentrum der Wirtschaftsregion, das mit Unterstützung von tktVivax aufgebaut wurde und sicherstellt, dass die kommunalen Interessen gewahrt bleiben.
 

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  • Date 03 Dec 2021
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Glasfaserausbau im Koalitionsvertrag: Ein größerer Schritt in die richtige Richtung
Glasfaserausbau im Koalitionsvertrag
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Eigenwirtschaftlicher Ausbau

„Unser Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser (fiber-to-the-home, FTTH) und dem neuesten Mobilfunkstandard. Der eigenwirtschaftliche Ausbau hat Vorrang. Insbesondere dort, wo der Nachholbedarf am größten ist, allen voran weiße Flecken, investieren wir.“
Koalitionsvertrag ab Seite 16

Damit entspricht der Koalitionsvertrag nicht nur der Forderung vieler Verbände, allen voran denen des Breko. Auch als tktVivax haben wir in unseren Projekten stets die Kombination von eigenwirtschaftlichem und geförderten Ausbau favorisiert. Damit lässt sich nicht nur sicherstellen, dass tatsächlich flächendeckend ausgebaut wird. Der Ausbau wird zudem beschleunigt, da beim eigenwirtschaftlichen Ansatz die zeitraubenden Förderverfahren entfallen. Und schließlich können Steuergelder eingespart werden, da bei diesem Vorgehen in der Regel deutlich weniger Fördermittel beantragt werden müssen. Die finanziellen Mittel für den eigenwirtschaftlichen Ausbau stehen zu Verfügung, denn die Zahl der Investoren, die sich hier engagieren wollen, hat deutlich zugenommen. Dabei handelt es sich zunehmend um international agierende Unternehmen, etwa aus Frankreich, Italien, Kanada oder Australien.

Open Access

„Unter Wahrung des Investitionsschutzes ermöglichen wir Open Access zu fairen Bedingungen, wo nötig regulatorisch.“  
Koalitionsvertrag ab Seite 16

Dieser Satz sorgt endlich dafür, dass wir Wettbewerb auf der Glasfaser kommt und nicht um die Glasfaser bekommen. Auch entspricht dies den wirtschaftlichen Notwendigkeiten. Nur über Open Access lassen sich Glasfasernetze vernünftig auslasten. Gerade für Stadtwerke, die sich als Digitalversorger aufstellen, macht das Sinn. Denn sie erfüllen damit weiter die Rolle eines klassischen Netzbetreibers, der die Infrastrukturen aufbaut und zur Verfügung stellt. Auch volkswirtschaftlich sind proprietäre Netz, die parallel aufgebaut werden, absoluter Unsinn. Etwas ausführlicher ist dieses Thema auch im Blogbeitrag „Open Access: Ein Wasserhahn statt drei!“ dargestellt. (verlinken)

Beschleunigung und Verbraucherschutz

„Wir sorgen für Tempo beim Infrastrukturausbau durch schlanke digitale Antrags- und Genehmigungsverfahren, Normierung alternativer Verlegetechniken und Aufbau eines bundesweiten Gigabit-Grundbuchs. Wir stärken den Verbraucherschutz bei zugesicherten Bandbreiten, nötigenfalls durch pauschalierte Schadenersatzansprüche.“
Koalitionsvertrag Seite 16

Hier sind drei Punkte zusammengefasst, die differenziert betrachtet werden müssen. Normierte und vor allem digitalisierte Antrags- und Genehmigungsverfahren sind zweifelsohne überfällig. 

Was die Verlegetechniken angeht, muss man genauer hinschauen: Die verschiedenen Trenching-Verfahren, wie diese erstmals von der FGSV (Fachgesellschaft für Straße und Verkehr) im Merkblatt H-Trenching spezifiziert wurden, haben ihre Berechtigung. Trenching ist dort sinnvoll, wo der Eingriff in den Straßenbaukörper vertretbar ist. Es gibt allerdings Unternehmen, die den Einsatz einer schmalen Baggerschaufel als Trenching beschreiben. Das ist natürlich Unsinn und hilft nicht, die echten Trenching-Verfahren zu etablieren, da es zu einer Begriffsvermischung kommt.

Was die pauschalisierten Schadensersatzansprüche angeht, sollte man zunächst abwarten, wie sich die bereits deutlich verschärften Regelungen des neuen Telekommunikationsgesetzes bewähren. Denn das ist schließlich gerade erst in Kraft getreten.

„Auf Basis von Potenzialanalysen treiben wir die Glasfaserausbauförderung auch ohne Aufgreifschwelle voran. Bei öffentlicher Vollfinanzierung hat das Betreibermodell Vorrang. Wir rücken die Förderung ganzer Cluster in den Fokus und machen Markterkundungsverfahren schneller und verbindlicher. Wir stoßen als Ergänzung zu FTTH und Inhouse-Glasfaserverkabelung, wo nötig, eine Förderung mittels Voucher an.“
Koalitionsvertrag Seite 16

Der Wegfall der Angreifschwelle war zwar schon erwartet worden, diese Aussage im Koalitionsvertrag konkretisiert diese Erwartung aber nun. Daraus kann man auch schließen, dass das Fördervolumen wohl nochmals steigen dürfte. Zudem ist dezidiert von der „Glasfaserausbauförderung“ die Rede. Das Thema „Kupfer“ ist somit nun endgültig beerdigt und die Coax-Leitungen werden voraussichtlich bis spätestens 2023 überbaufähig werden.

Der Betonung von Betreibermodellen ist absolut begrüßenswert. Denn das bietet Chancen gerade für Stadtwerke, sich hier als Digitalversorger aufzustellen und noch mehr von der Förderung profitieren zu. Die Formulierung „öffentlicher Vollfinanzierung hat das Betreibermodell Vorrang“ ist allerdings so etwas wie ein weißer Schimmel, den Betreibermodelle sind per so vollfinanziert. Nur das Wirtschaftslückenmodell, von dem hier nicht mehr die Rede ist, ist anteilsfinanziert.

Ein ganz wichtiger Fortschritt ist die Förderfähigkeit kompletter Cluster: Damit wird die Ganzheitlichkeit der Ausbaukonzepte, die tktVivax schon bisher in allen umgesetzten Projekten konsequent verfolgt hat, nun allgemeingültig. 

Was die Förderung der Netzebene 4 angeht, ist das eine begrüßenswerte Ansage. Es bleibt aber abzuwarten, wie diese Förderung via Voucher ausgestaltet und abgerechnet wird, ohne dass der bürokratische Mehraufwand immens steigt oder einzelne Zielgruppen benachteiligt werden. 

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  • Date 30 Nov 2021
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Breitbandförderung: Die „Grauen Flecken“ kommen
Breitbandatlas - Quelle BMWi
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Eine der wesentlichsten Herausforderungen bei der Beantragung von Fördermitteln ist es, die Entwicklungen in diesem Feld immer aktuell im Auge zu behalten. So ist die aktuelle „Weiße Flecken“-Förderung nur der Auftakt. Hier sind momentan alle Haushalte förderfähig, die mit weniger als 30 Mbit/s versorgt werden können. Schon jetzt ist klar, dass darauf das „Graue Flecken“-Programm folgen wird, und zwar schon in diesem Jahr. Dieses sieht die Förderung für Haushalte mit weniger als 100 Mbit/s vor. Damit kommen wir dem Ziel, dass die deutsche Bundesregierung allen Bürgerinnen und Bürgern bis 2025 ein Gigabitnetz zur Verfügung zu stellen kann, immer näher. Es ist wahrscheinlich, dass es im Frühjahr eine Entscheidung zur Förderung der „Grauen Flecken“ geben wird.

Viele Fallstricke lauern

Bei den Anträgen der Fördermittel liegt der Teufel oft im Detail. Ein Beispiel sind die GIS-Nebenbestimmungen in den einzelnen Bundesländern. Mitunter müssen die Kommunen sehr detaillierte Planungsdaten vorlegen. So wird beispielsweise gefordert, eine FTTB-Feinplanung (Fiber-to-the-Building) aufzustellen. Damit steigt der Aufwand drastisch an, denn inhaltlich wird hier eine fertige Planung gefordert, bevor überhaupt über die Vergabe von Fördermitteln entschieden wird. Um die Beantragung zu erleichtern, hat tktVivax in diesem Zusammenhang eigene Formblätter entwickelt, die die Berechnung der Investitionskosten deutlich vereinfacht.

Externe Unterstützung für Optimierung

Wie die Erfahrung zeigt, lohnt es sich in jedem Falle, wenn Kommunen und Landkreise in Sachen Förderung externe Unterstützung einholen. Denn angesichts der Dynamik in diesem Bereich kann nur so die Höhe der Förderung optimiert werden. tktVivax bietet hier mit seinem ganzheitlichen Ansatz beste Voraussetzungen. Denn neben der Fördermittelberatung hat der Breitbandspezialist ein breites Spektrum an Leistungen im Portfolio, das von der Analyse und Strategiefindung über die Neu- und Umgestaltung von Prozessen und Organisationen in allen Bereichen der Versorgungswirtschaft bis hin zur Planungs- und Umsetzungsbegleitung von Glasfaser- und 5G-Infrastrukturen reicht.

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  • Date 11 Feb 2021
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