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Glasfaserförderung: Priorität für den Bedarf, nicht für die Fläche
Fachartikel bedarfsorientiert fördern in der 50,2
Project Description

Die Potenzialanalysen könnten künftig zur Bewertung der Förderfähigkeit ganzer Adresscluster herangezogen werden. Der Bund hält sich hier noch bedeckt, ob die Potentialanalyse nur eine Informationsquelle sein soll oder eine Entscheidungsgrundlage für die Förderfähigkeit darstellt. Theoretische Ansätze, die darüber entscheiden, ob ein ganzes Gebiet oder Cluster wirtschaftlich oder unwirtschaftlich ist, sind gefährlich. Denn nur sehr selten ist immer ein ganzes Gebiet wirtschaftlich oder unwirtschaftlich.

Ganze Regionen werden abgehängt

Der schlimmste Konstruktionsfehler der sogenannten Potenzialanalyse ist das Abrücken von der Betrachtung einzelner Adresspunkte hin zur Analyse kompletter Cluster. Schon heute werden im eigenwirtschaftlichen Ausbau eigentlich nie 100 Prozent eines Gebiets eigenwirtschaftlich mit Glasfaser versorgt, weil es immer Adressen gibt, bei denen sich das absolut nicht lohnt. Heute greift hier die Förderung. Künftig kann das völlig anders aussehen. Sofern die Potentialanalyse als Grundlage für die Förderfähigkeit herangezogen wird (und das war so von der Koalition beabsichtigt), und ein Cluster als wirtschaftlich bewertet wird, kann es für die nächsten Jahre aus der Förderung herausfallen. Je nachdem, wie sich dann aber die tatsächliche Realität vor Ort darstellt, werden Investoren entscheiden, ob sich der vollflächige Ausbau für sie rechnet oder nicht. Das kann zur Folge haben, dass bestenfalls Teile des Gebietes erschlossen werden. Die übrigen Adresspunkte erhalten keine Förderung, weil sie – dumm gelaufen – in einem wirtschaftlich eingestuften Cluster liegen. Grund für die vorgesehene Regelung ist eine gezieltere Förderung als in der Vergangenheit, da die Fördermittel bei Bund und vor allem bei den Ländern weniger werden. So steht z. B. Sachsen-Anhalt gerade einmal 120 Mio. EUR für ein ganzes Jahr für den geförderten Ausbau zur Verfügung.

Konzept für eine bedarfsorientierte Förderung

Die gezielte Vergabe von Fördermittel ist zu begrüßen, schließlich handelt es sich um Steuergelder. Der Schlüssel für ein gezielteres Verfahren ist jedoch, dass zukünftig endlich bedarfsorientiert gefördert wird. In der Vergangenheit wurde jeder Adresspunkt gefördert, der unterversorgt war und ein Marktversagen bescheinigt wurde, egal ob dort ein Breitbandanschluss notwendig war oder nicht. Daher sollte es die verpflichtende Einführung eines Interessenbekundungsverfahrens geben, z. B. über ein „Bürgerportal“. Dieses Bürgerportal würde online geschaltet, sobald die Kommune, der Landkreis oder das kommunale Unternehmen die Markterkundung durchführt. Schon zu diesem Zeitpunkt kann das Portal offensiv beworben werden, damit Bürger ihr Interesse bekunden können, dass sie einen schnellen Glasfaseranschluss benötigen, ohne dass dies bereits verpflichtend wäre. Auf diesem Wege wäre es möglich, den tatsächlichen Bedarf bereits sehr früh im Verfahren zu ermitteln. Daneben werden weitere relevante Informationen abgefragt, die später benötigt werden, etwa zur bestehenden und benötigten Bandbreite. Zusätzlich kann so die schlechte Datenbasis bezüglich der Adresspunkte validiert werden, da jeder Bürger/Gewerbetreibende oder Unternehmen die Möglichkeit hat, zu überprüfen, ob seine Adresse überhaupt bei der Betrachtung berücksichtig wurde. Die derzeitigen Adressdaten sind i.d. R. überaltert und stimmen insbesondere bei den sozioökonomischen Adressen nicht, wie jüngst wieder in vielen Projekten festgestellt wurde. 

Parallel sollte die Kommune ein Interessensbekundungsverfahren für den eigenwirtschaftlichen Ausbau starten und aktiv am Markt einen Anbieter für den eigenwirtschaftlichen Ausbau suchen. Findet sich ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das hier aktiv werden möchte, verpflichtet es sich in diesem Zusammenhang, kurzfristig in die Vorvermarktung zu gehen. Die Erfolge aus der Interessenbekundung im Bürgerportal, die Ergebnisse der Markterkundung und der Erfolge aus der Vorvermarktung werden miteinander verschnitten. Das Ergebnis ist ein relativ genaues Bild, wo sich ein eigenwirtschaftlicher Ausbau lohnt und wo Förderung nötig ist. Und vor allem – wo auch ein Bedarf ist! 

Die Kommune, der Landkreis oder das Stadtwerk könnte so nun ganz gezielt die Förderung für alle unterversorgten und unwirtschaftlichen Adressen beantragen, bei denen der Bedarf bereits über die Meldung im Portal oder durch einen Vorvertrag mit dem Partner nachgewiesen ist. Auf dieser Basis könnte die Kommune auch in die Ausschreibung des geförderten Ausbaus gehen, wobei der Kooperationspartner, der die Vorvermarktung durchgeführt hat, zur Teilnahme am geförderten Vergabeverfahren verpflichtet wird.  Grundsätzlich sollte es möglich sein, sofort mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau zu starten. Die Erschließung der geförderten Anschlüsse erfolgt, sobald die Vergabe durchgeführt und ein endgültiger Förderbescheid genehmigt wurde.

Dass sich der Glasfaserausbau auf diese Weise deutlich beschleunigen lässt, zeigen Erfahrungen, die tktVivax Group in verschiedenen Projekten gewinnen konnte, in denen wir dieses Vorgehen umgesetzt haben – soweit es heute schon rechtlich möglich ist. Dies funktioniert sowohl im Kleinen wie bei den Stadtwerken Lauterbach als auch im Großen wie in der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken. Hier konnte der Netzausbau vielerorts kurzfristig und eigenwirtschaftlich gestartet werden, ohne sich irgendwelche Fördermittel zu verbauen. Der Zeitgewinn ist enorm, vor allem im Vergleich zu den vielen Projekten, in denen zunächst auf eine Maximierung der Fördermittel geachtet wurde, bevor es überhaupt an den Netzbau ging. 

Dieses Vorgehensmodell beschleunigt den Glasfaserausbau aber nicht nur, es führt am Ende auch dazu, dass enorme Fördermittel eingespart werden können. Denn die frühzeitige Bedarfsermittlung und Vorvermarktung führt in der Regel dazu, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau deutlich attraktiver wird und breiter erfolgt als in Projekten, die erst nach Eingang des Förderbescheids gestartet werden und anschließend eigenwirtschaftlich mitverlegt wird (was aus heutiger Sicht die Regel ist). Damit ist ein solcher bedarfsorientierter Glasfaserausbau auch volkswirtschaftlich gesehen die beste Alternative. Zumal, wenn das Konzept auch vom Gesetzgeber befürwortet und unterstützt würde. 

Neben der Potenzialanalyse, die viel Geld kostet, sollte aber auch das Gigabit-Grundbuch schnellstmöglich beerdigt werden. Dort wird künftig flächendeckend jährlich der Stand des Ausbaus digital zur Verfügung stehen. Das ist zwar gut gemeint, wird aber sicher erst in einigen Jahren realisiert werden können. Gründe sind der immense Aufwand und vor allem die nicht durchgängige Digitalisierung von Daten und deren Qualität. Für ein solches Gigabit-Grundbuch müssten so ebenfalls erhebliche Steuergelder für ein Ergebnis investiert werden, das zur schnellen Umsetzung der Digitalisierung von Deutschland nichts beiträgt, maximal den jeweiligen Stand dokumentiert. Zielführender ist dagegen die Digitalisierung der Genehmigungsprozesse im Förderverfahren, wie sie ebenfalls vom BMDV angestrebt wird. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese Prozesse im Bund und in den Ländern einheitlich standardisiert werden.

Auch die alternativen Verlegemethoden sind kritisch zu betrachten. Denn werden sie überall und unbedacht angewandt, kann man nicht mehr von Versorgungssicherheit im Breitbandnetz sprechen. Das gilt für die unterirdische und noch mehr für die oberirdische Verlegung. Denn unter dem Boden muss sichergestellt sein, dass die zufällige Zerstörung der Leitungen durch spätere Baumaßnahmen an Gehwegen oder bei der Erneuerung bzw. Reparatur tieferliegender Strom- Gas- oder Wasserleitungen ausgeschlossen wird. Und wer Glasfaserkabel auf Holzpfählen durch die Landschaft führt, muss schlichtweg damit rechnen, dass diese Leitung im Laufe der Jahre mehrfach ersetzt werden muss. Denn wird das Kabel abgerissen, sei es durch ein Unwetter oder einen Unfall, kann es nicht einfach wie ein Stromkabel geflickt werden. Denn die Leitung enthalten viele haarfeine Glasfasern, die unmöglich an der Stelle wieder miteinander verbunden werden können. Dies bedeutet, dass die Versorgungssicherheit bei vielen abgelegenen Kommunen stark gefährdet ist. Diese wird aber zunehmend enorm wichtig, betrachtet man den wachsenden IoT-Markt. Die Liste von Anwendungen ist lang, die auf eine zuverlässige Internetversorgung aufbauen, zum Beispiel die Seniorenbetreuung, Sicherheitseinrichtungen, etc.

Fazit
Schneller Ausbau der Glasfaserinfrastruktur? Ja – aber nicht auf Kosten ganzer Regionen und zu Lasten instabiler und nicht zukunftsfähiger Netze.
 

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  • Date 16 Aug 2022
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Die Tücken bei der Planung von Glasfasernetzen
Fachartikel Tücken der Planung von Glasfasernetzen
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Die Weichen für den Erfolg eines Glasfaserprojektes werden schon bei der Auswahl des Beratungspartners gestellt. Denn nicht jedes Ingenieurbüro, das sich mit allgemeinen Infrastrukturprojekten beschäftigt, bringt die notwendige Spezial-Expertise für ein Glasfasernetz mit. Entsprechend sollten schon bei der Vorauswahl die spezifische Ausbildung der Teammitglieder sowie die einschlägigen Erfahrungen aus Referenzprojekten abgefragt werden. Zudem ist der Planungsprozess zwar naturgemäß der allererste Kostenfaktor eines Ausbauprojekts, dennoch müssen an dieser Stelle bereits die Folgekosten bedacht werden. In anderen Worten: Es bringt deswegen wenig, wenn ein Einkäufer schon in dieser Phase ausschließlich auf den Preis achtet – im Gegenteil.

Qualität vor Schnelligkeit

Für die Planung eines Glasfasernetzes stehen heute auf dem Markt ganz unterschiedliche IT-Werkzeuge zur Verfügung. Der Vorteil: Der Planungsprozess wird enorm beschleunigt. Doch abhängig von der Qualität des Inputs ist das Ergebnis oft sehr ungenau. Aber auch eine rein „händische“ Planung bringt meist nicht das beste Ergebnis. Denn abgesehen von dem hohen Aufwand, der damit verbunden ist, werden im manuellen Planungsprozess nicht selten Optimierungspotenziale übersehen, die eine Software-Lösung automatisch berücksichtigt, etwa bei der Trassenführung. Deswegen empfiehlt es sich, immer in zwei Schritten vorzugehen. Das Ergebnis einer softwaregestützten Planung sollte immer manuell ergänzt und angereichert werden. Neben möglichen Unstimmigkeiten bei der Trassenführung können an dieser Stelle beispielsweise auch bereits so genannte „vergessene Adressen“ identifiziert werden. Das sind Hausanschlüsse, die aus ganz unterschiedlichen Gründen in den benutzten Datenbanken fehlen. Etwa weil das kartografische Material fehlerhaft aufgearbeitet wurde, falsche vorhandene Bandbreiten hinterlegt sind oder weil das Haus gar keine Straßenadresse hat, was oft bei Aussiedlerhöfen oder nachträglichen Grundstücksbebauungen der Fall ist. Darüber hinaus kann das Faser- und Materialkonzept bei einem solchen Hybriden Vorgehen optimal an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Dabei gilt es sich natürlich auch an den Vorgaben des Bundes und der Länder zu orientieren, denn die Einhaltung ist eine zentrale Bedingung für die Förderfähigkeit eines Projekts. 

Zu beachten ist dabei, dass sich nicht jedes IT-Programm gleich gut für die Planung eignet. Deswegen ist hier immer zu hinterfragen, welche Software-Lösung vom Planungspartner eingesetzt wird. Die entsprechende Dokumentation sollte ebenfalls Teil des Qualitätsmanagements sein, das ein Beratungspartner mitbringen muss. Auch dies sollte bereits bei der Auswahl berücksichtig werden.

Wer plant was für wen?

Grundsätzlich wird im Prozess zwischen Struktur-/Masterplanung, Grobplanung, Feinplanung und Ausführungs- bzw. Genehmigungsplanung unterschieden. Die Masterplanung soll lediglich ausreichend Informationen für die Entscheidung liefern, ob sich ein Vorhaben lohnt oder nicht. Hier reicht ein rein IT-gestütztes Verfahren meist aus. Bei der Grobplanung sind die Anforderungen in der Regel schon höher, denn die hieraus resultierenden Materiallisten sowie Massen und Mengen werden erfahrungsgemäß  bereits für das Leistungsverzeichnis einer Ausschreibung herangezogen. Die Feinplanung schließlich wird schon dem Tiefbauer an die Hand gegeben. In der Ausführungsplanung kommt dann eine detaillierte Sicht auf Besonderheiten in der Trassenführung, technische Vorgaben für die Verlegung, Strassen- oder Gleisquerungen etc. hinzu. 

Dabei kommt es auch stark darauf an, ob die Planung vom Auftraggeber an ein unabhängiges Ingenieurbüro oder an einen Generalunternehmer, sprich: an das Tiefbauunternehmen übergeben wird. Letzteres wird in der Regel danach trachten, die Ausführung in seinem Sinne zu optimieren. Also beispielweise Trassenquerungen zu vermeiden oder Leitungen im Freiland statt unter dem Gehweg zu verlegen.  Schließt man dazu womöglich einen Vertrag ab, der auf Meterbasis abgerechnet wird, sind höhere Kosten quasi unvermeidbar.

Besser ist es, die Planung von einem unabhängigen Beratungspartner umsetzen zu lassen. Dabei sollte die Feinplanung durchaus ein enges Korsett für die Ausführung schnüren. Das ist auch im Sinne des Tiefbauers. Denn je weniger Spielraum er hat, desto genauer kann er das Projekt kalkulieren. Zum einen wird so das Abschließen eines Pauschalpreises statt einer meterbasierten Abrechnung vereinfacht. Zum anderen werden auch die Risiken für den Tiefbauer minimiert und die Ausschreibung vereinfacht. Je ungenauer die Vorgaben in einer Ausschreibung sind, desto teurer bietet ein Tiefbauer an, da er dann üblicherweise einen Risikoaufschlag mit einkalkuliert. Wenn er sich überhaupt bewirbt. Schließlich herrscht auf dem Markt derzeit kein Mangel an Ausschreibungen, sondern eher an den ausführenden Firmen.
 

Auch die Umsetzung begleiten

Der Planungsprozess ist mit dem Baubeginn keineswegs abgeschlossen. Deswegen sollte man bei der Auswahl des Planungspartners darauf achten, dass er in der Lage ist, den Netzausbau auch während der Umsetzung zu begleiten. Denn in jedem Projekt kommt es zu unvorhersehbaren Vorfällen. Mal kann die Glasfaser nicht wie geplant im Gehweg verlegt werden, weil der Untergrund bereits „voll“ von Leistungen ist, ein anderes Mal stehen vorhandene Bebauungen einer Trassenquerung im Wege. In diesem Falle ist es entscheidend, dass der Planungspartner schnell vor Ort ist und die Planung entsprechend anpasst. Vor allem im geförderten Ausbau ist das von entscheidender Bedeutung. Werden hier durch Abweichungen während der Umsetzung plötzlich Formalien nicht mehr eingehalten, die Voraussetzung für eine Förderfähigkeit sind, besteht das akute Risiko, ganz aus der Förderung zu fallen. Und das ist bei den in der Regel im zweistelligen Millionenbereich liegenden Investitionskosten ein absolut nicht tragbares Risiko.

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  • Date 18 Jul 2022
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tktVivax: Bedarfsorientiert fördern statt Potenziale analysieren
Dirk Fieml, CEO tktVivax Group
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„Wird der Fokus auf den Ausbau von Flächen gelegt, besteht die Gefahr, das ganze Regionen abgehängt werden, weil ihnen die Förderfähigkeit abgesprochen wird, sich der eigenwirtschaftliche Ausbau aber nur in Teilbereichen lohnt“, erläutert Dirk Fieml, CEO der tktVivax Group und Vorsitzender des Arbeitskreis Glasfaser Deutschland AK GAD. Er empfiehlt gleichzeitig, die Digitalisierung des Förderverfahren schnell voranzutreiben und dabei auf die Standardisierung der Verfahren von Bund und Ländern zu achten. Das Digitale Grundbuch ist aus Sicht von tktVivax jedoch ungeeignet, den Breitbandausbau zu beschleunigen. „Bis dieses zentrale Digitale Grundbuch funktioniert, vergehen Jahre. Denn bislang fehlt es an der notwendigen Datenbasis und den Standards, um automatisiert die jeweils aktuellen Daten aus den Kommunen und Ländern zusammenzuführen“, begründet Dirk Fieml den Vorstoß.

Im Rahmen der bedarfsorientierten Förderung sollte es die verpflichtende Einführung eines Interessenbekundungsverfahrens geben, z. B. über ein „Bürgerportal“. Dieses Bürgerportal wird online geschaltet, sobald die Kommune, der Landkreis oder das Stadtwerk einen 3.3-Förderantrag angeschoben hat, um die Fördermittel für die Beratung zu erhalten, und die Markter-kundung durchgeführt wird. Schon zu diesem Zeitpunkt wird das Portal offensiv beworben, damit Bürger ihr Interesse bekunden können, dass sie einen schnellen Glasfaseranschluss benötigen, ohne dass dies bereits verpflichtend wäre. Auf diesem Wege ist es möglich, den tatsächlichen Bedarf bereits sehr früh im Verfahren zu ermitteln. Daneben werden weitere rele-vante Informationen abgefragt, die später benötigt werden, etwa zur bestehenden und benötigten Bandbreite. Parallel dazu startet die Kommune ein Interessensbekundungsverfahren für den eigenwirtschaftlichen Ausbau. Findet sich ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das hier aktiv werden möchte, verpflichtet es sich in diesem Zusammenhang, kurzfristig in die Vorvermarktung zu gehen. Die Erfolge aus der Interessenbekundung im Bür-gerportal sowie die Ergebnisse der Markterkundung und der Vorvermarktung werden miteinander verschnitten. Das Ergebnis ist ein relativ genaues Bild, wo sich ein eigenwirtschaftlicher Ausbau lohnt und wo Förderung nötig ist. Und vor allem – wo auch ein Bedarf ist! 

Die Kommune, der Landkreis oder das Stadtwerk kann nun ganz gezielt die Förderung für alle unterversorgten und unwirtschaftlichen Adressen bean-tragen, bei denen der Bedarf ebenfalls bereits über die Meldung im Portal oder durch einen Vorvertrag mit dem Partner nachgewiesen ist. Auf dieser Basis kann die Kommune auch in die Ausschreibung des geförderten Ausbaus gehen, wobei der Kooperationspartner, der die Vorvermarktung durchgeführt hat, zur Teilnahme am geförderten Vergabeverfahren verpflichtet wird.  Grundsätzlich ist es möglich, sofort mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau loszulegen, ohne dass die Förderung schon genehmigt sein muss. Die Erschließung der geförderten Anschlüsse folgt, sobald die Mittel genehmigt wurden.

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  • Date 07 Jun 2022
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Breitbandausbau: Kosten optimieren und Geschwindigkeit maximieren
Strategien für den Breitbandausbau
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Man liest immer wieder, dass die Fördermittel nicht ausgeschöpft werden und dass der Breitbandausbau schneller gehen könnte. Woran liegt das?

Zunächst muss man hier feststellen, dass die Förderverfahren sehr langwierig sind und sich teilweise über zwei, drei Jahre erstrecken. Das bedeutet, dass vielerorts die Anträge in Vorbereitung oder auch gestellt sind, aber eben noch nicht bewilligt wurden. Rechnet man das ein, entsteht ein realistischeres Bild der Lage.

Was können Kommunen tun, um schneller voranzukommen?

Sie sollte in jedem Fall nicht nur auf die Fördermittel setzen, sondern auch den eigenwirtschaftlichen Ausbau vorantreiben. Beides muss sich ergänzen. Im Rahmen der 3.3-er Förderung des Bundes sollte jede Kommune untersuchen, was förderfähig wäre und was nicht. Gleichzeitig lohnt es sich bereits in dieser Phase, mit Investoren zu sprechen, ob es Interesse gibt, sich in der jeweiligen Region eigenwirtschaftlich zu betätigen. Hier ändert sich der Markt derzeit massiv, weil viele Investoren vor allem auch aus dem Ausland den deutschen Breitbandausbau als Chance begreifen und teilweise Summen im hohen Millionenbereich investieren wollen. So besteht die Möglichkeit, schnell mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau zu starten weil man hier kein langwieriges Verfahren durchlaufen muss und die benötigten Fördermittel nur dort zu beantragen, wo keine Ausbauzusagen von möglichen Investoren bestehen. Die Gebäude, bei denen sich eine wirtschaftliche Erschließung nicht darstellen lässt, können dann im Zuge des geförderten Ausbaus erschlossen werden.

Bis zu 90 Prozent der Kosten eines Glasfasernetzes entfallen auf den Tiefbau, die Montage und das verwendete Material. Was ist zu beachten, um hier die Kosten im Griff zu behalten?

Die Weichen für den Erfolg eines Glasfaserprojektes werden schon bei der Auswahl des Beratungspartners gestellt. Denn nicht jedes Ingenieurbüro, das sich mit allgemeinen Infrastrukturprojekten beschäftigt, bringt die notwendige Spezial-Expertise für ein Glasfasernetz mit. Zudem ist der Planungsprozess zwar naturgemäß der allererste Kostenfaktor eines Ausbauprojekts, dennoch müssen an dieser Stelle bereits die Folgekosten bedacht werden. In anderen Worten: Es bringt wenig, wenn ein Einkäufer schon in dieser Phase ausschließlich auf den Preis achtet – im Gegenteil. Wichtig ist auch, dass man sich nicht ausschließlich auf die IT verlässt. Zwar wird der Planungsprozess damit enorm beschleunigt. Doch abhängig von der Qualität des Inputs ist das Ergebnis oft sehr ungenau. Das Ergebnis einer softwaregestützten Planung sollte immer manuell ergänzt und angereichert werden. Neben möglichen Unstimmigkeiten bei der Trassenführung können an dieser Stelle beispielsweise auch bereits sogenannte „vergessene Adressen“ identifiziert werden. 

Was verbirgt sich hinter diesen Adressen?

Das sind Hausanschlüsse, die aus ganz unterschiedlichen Gründen in den benutzten Datenbanken fehlen. Etwa weil das kartografische Material fehlerhaft aufgearbeitet wurde, falsche vorhandene Bandbreiten hinterlegt sind oder weil das Haus gar keine Straßenadresse hat, was oft bei Aussiedlerhöfen oder nachträglichen Grundstücksbebauungen der Fall ist. Aber auch die digital vorliegenden Daten selbst, wie etwa die des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, können durchaus fehlerhaft oder unvollständig sein. Die Ursache dafür liegt in unserem föderalen System. Denn die erste Erfassung erfolgt immer auf der untersten, also der kommunalen Ebene. Bis diese dann beim Bundesamt für Geodäsie ankommen, kann viel Zeit vergehen. Dies liefert aber die Datenbasis für das Markterkundungsverfahren. Das führt nicht selten dazu, dass den Projektträgern nicht der aktuelle Stand als Planungsbasis zur Verfügung steht. Das Problem ist, dass „vergessene Adressen“ nachträglich anzuschließen oft nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. Gleichzeitig ist der Ärger dann groß und vor allem öffentlich, weil sich die Betroffenen ja in der Regel lautstark und vielfach über die Presse zu Wort melden. Deswegen sollte man beispielsweise ein eigenes Internetportal für das Breitbandprojekt aufbauen, über die Adressen aktiv abgefragt werden. Mit Unterstützung der tktVivax-Tochter Vivax Solution konnten wir dieses Verfahren bereits in unterschiedlichen Projekten implementieren. In einem solchen Portal können die Anfragen der Bürgerinnen und Bürger automatisiert mit der für das Förderverfahren eingereichten Adressliste abgeglichen wird.

Wie kann man sonstige Kostenfallen vermeiden?

Man sollte die Planung von einem unabhängigen Beratungspartner umsetzen lassen. Dabei sollte schon die Feinplanung ein enges Korsett für die Ausführung schnüren. Das ist auch im Sinne des Tiefbauers. Denn je weniger Spielraum er hat, desto genauer kann er das Projekt kalkulieren. Je ungenauer die Vorgaben in einer Ausschreibung sind, desto teurer bietet ein Tiefbauer an, da er dann üblicherweise einen Risikoaufschlag mit einkalkuliert. Man sollte zudem darauf achten, dass der Planungspartner in der Lage ist, den Netzausbau auch während der Umsetzung zu begleiten. Denn in jedem Projekt kommt es zu unvorhersehbaren Vorfällen. Mal kann die Glasfaser nicht wie geplant im Gehweg verlegt werden, weil der Untergrund bereits „voll“ von Leitungen ist, ein anderes Mal stehen vorhandene Bebauungen einer Trassenquerung im Wege. In diesem Falle ist es entscheidend, dass der Planungspartner schnell vor Ort ist und die Planung entsprechend anpasst. Vor allem im geförderten Ausbau ist das von entscheidender Bedeutung. Werden hier durch Abweichungen während der Umsetzung plötzlich Formalien nicht mehr eingehalten, die Voraussetzung für eine Förderfähigkeit sind, besteht das akute Risiko, ganz aus der Förderung zu fallen. Und das ist bei den in der Regel im zweistelligen Millionenbereich liegenden Investitionskosten ein absolut nicht tragbares Risiko.
 

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  • Date 09 May 2022
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Vorvermarktung von Glasfasernetzen: Strategie und Hebel
Vorplanung bei Breibandnetzen
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Mindestquote muss erfüllt werden

Ist eine bestimmte Mindestanzahl von Produktverträgen und damit die Mindestquote erreicht, lohnt sich der Ausbau wirtschaftlich und eine Ausbauentscheidung kann getroffen werden. Die Vorvermarktungsphase ist somit der eigentliche Start eines Glasfaser Roll-Outs. Sie dauert in der Regel drei bis vier Monate und beinhaltet einen kostenlosen oder stark vergünstigten Hausanschluss. Marktübliche Vorvermarktungsquoten liegen zwischen 20 und 40 Prozent der potenziellen Haushalts- und Gewerbekunden. Im Gegensatz dazu gibt es eine Push-Vermarktung, in der alle Gebäude erschlossen werden, welche einem Glasfaseranschluss zustimmen. Die gesamte Take-up-Rate beim Glasfaseranschluss in Deutschland liegt derzeit bei 43 Prozent (Breko, Marktanalyse 2021). 

Clusteranalyse als Basis

Erfolgreiche Projekte zeigen, dass eine clusterweise Vorvermarktung vorteilhaft ist. So können Bürger gezielter informiert sowie ein möglichst konkreter Ausbauhorizont kommuniziert werden. Aus unserer Umsetzungserfahrung hierzu ist jedoch zuvor eine Clusteranalyse nötig, welche die Ausbaureihenfolge der geplanten Cluster ermittelt. Ein Cluster ist ein Ausbaugebiet, welches aus technischen, geographischen, vertrieblichen und wirtschaftlichen Aspekten eine möglichst sinnvolle Einheit für Ausbau und Betrieb bildet. In einer Business-Case-Betrachtung können anschließend die Mindestvermarktungsquoten – eine notwendige Take-up-Rate - für die jeweiligen Gebiete berechnet werden, um eine Gesamtwirtschaftlichkeit des Projekts gestalten zu können. Denn je nach Gebiet können die Oberflächenbeschaffenheit, Besiedlungsdichte und Vertriebspotenzial unterschiedliche Investitionen nötig machen, mit entsprechenden Folgen für die Wirtschaftlichkeit. Solche Clusteranalysen oder auch die Vorvermarktung sind natürlich nicht zum Nulltarif zu haben, amortisieren sich aber durch eine höhere Netzauslastung in der Regel bereits zu Beginn des Roll-outs.
Aus unserer Erfahrung heraus muss jedoch noch ein Punkt beachtet werden: Cluster mit günstigen Topologien und einer besseren Wirtschaftlichkeit können wirtschaftlich grenzwertige Gebiete durch eine erfolgreiche Vorvermarktung tragen, so dass dennoch ein breitflächiger Ausbau und ein wirtschaftlicher Betrieb in der gesamten Fläche möglich wird. Mit Hilfe einer solchen Mischkalkulation und einer Aufnahme von teilweise weniger wirtschaftlichen Teilgebieten – hin zu großflächiger betrachteten Clustern – kann eine höhere Anschlussquote erzielt werden.  

Vorvermarktung reduziert Investitionsrisiken

Wir empfehlen eine Vorvermarktung, da sie als ein wichtiges Instrument zur Absicherung des Investitionsrisikos dienen kann, mit dem die Nachfrage schon im Vorfeld erhöht wird. Zwar benötigt eine Vorvermarktung immer Zeit, der Bau verzögert sich somit entsprechend. Dafür spricht jedoch, dass schon zum Projektstart viele Kunden auf dem Netz sind, die die hohen Fixkosten – gerade zu Beginn – decken können. Zudem besteht immer die Gefahr, dass Wettbewerber im selben Gebiet während der Bauzeit einen parallelen Ausbau starten, der das Kundenpotential ohne die entsprechende Absicherung verringern würde. Besonders aus vertrieblicher Sicht ist deswegen eine hohe Präsenz im Rahmen der Vorvermarktung sinnvoll. Aktivitäten vor Ort durch Door-to-Door-Vertriebsmitarbeiter, Townhall-Meetings, Außenwerbung und andere Maßnahmen erzeugen wichtige Multiplikator-Effekte.  Dabei sollte nicht nur Aufmerksamkeit geschaffen, sondern auch die Notwendigkeit des Ausbaus erklärt und die Bürger von der Glasfaser überzeugt werden. Besonders Stadtwerke und Energieversorger können bei einer Vorvermarktung Zusatzpotenziale schaffen, insbesondere durch Cross-Selling-Aktivitäten, wie etwa Kundenboni, die Koppelung mit Stromverträgen oder anderen Angeboten.

Nachfassen lohnt sich

Gegen eine Vorvermarktung könnte sprechen, dass die Cluster aufgrund des Nichterreichens der Mindestquote nicht ausgebaut werden. Erreichen jedoch einzelne Cluster die Quote nicht auf Anhieb, empfehlen wir eine Wiederholung der Vorvermarktung beispielsweise nach zwei Jahren, da sich das Meinungsbild der Bürger bei einem Ausbau benachbarter Cluster oftmals grundsätzlich ändert. Des Weiteren kann bei Nichterreichen der vorgegebenen Quote auch mit der Kommune in Verhandlung getreten werden. Durch die Kombination aus eigenwirtschaftlichem Ausbau und Fördermitteln kann so die Wirtschaftlichkeit auch bei einer geringeren Quote hergestellt werden.

Starten, nicht warten

Nach Abschluss der Vorvermarktungsphase sollte ohne weitere Verzögerung die Bauplanung für das Glasfasernetz durchgeführt werden, um eine zügige Realisierung bewerkstelligen zu können. Es empfiehlt sich zudem, eine Bauvermarktung zu organisieren, da durch diese in der Praxis erfolgreich die letzten unschlüssigen Kunden gewonnen werden können, „wenn die Bagger in der Straße sind“.
Eine Vorvermarktung ist somit ein wichtiges Instrument, um beim eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau das Risiko zu verringern. Jedoch bedarf sie einer gründlichen Vorbereitung inklusive einer Clusteranalyse mit entsprechenden Business-Case-Betrachtungen sowie einer durchdachten Marketing- und Vertriebsstrategie, um erfolgreich zu sein. Letztendlich muss der Vertrieb die Kunden überzeugen, einen Produktvertrag abzuschließen. Somit steht und fällt die Vorvermarktung mit einem guten Vertrieb.

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  • Date 26 Apr 2022
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Wie man teure Lücken in der Glasfaserversorgung vermeidet
Fachartikel Graue Flecken und vergessene Adressen
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  • Date 11 Apr 2022
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ANGA COM 2022: Der One-Stop-Shop in Sachen Glasfaserausbau
AngaCom
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Mit ihrem ganzheitlichen Ansatz ist die tktVivax Group einer der ganz wenigen Dienstleister, der tatsächlich einen Full-Service für alle Facetten des Breitbandausbaus anbietet. Das Spektrum reicht von der Analyse, Strategiefindung und Fördermittelberatung über die Neu- und Umgestaltung von Prozessen und Organisationen in allen Bereichen der Versorgungswirtschaft bis hin zur Planungs- und Umsetzungsbegleitung von Glasfaser- und 5G-Infrastrukturen. Auch der Vertrieb von Breitband-Produkten wird abgedeckt. Hierzu präsentiert das Gruppen-Unternehmen cogento auf dem Stand von tktVivax Lösungen vom externen Door2Door-Vertrieb bis zu Schulung der unternehmenseigenen Vertriebsmitarbeiter für die speziellen Anforderungen in diesem Bereich.

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  • Date 25 Mar 2022
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Graue Flecken und die vergessenen Adressen
Fachartikel "Graue Flecken und vergessene Adressen" in der Net 03/22
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Die Bürgerinnen und Bürger wollen selten wissen, warum etwas funktioniert. Sie erwarten einfach, dass es funktioniert. Das ist so bei elektrischer Energie, aber auch bei der Verlegung eines neuen Glasfasernetzes. Wenn nun aber einzelne Adressen „vergessen“ werden und damit nicht an das neue Netz angeschlossen sind, können die Proteste durchaus lautstark werden. Das Problem ist nicht neu, trat aber beim Glasfaserausbau im Rahmen der „Weiße-Flecken“-Förderung nur punktuell auf. Denn unterhalb der Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s war das Ergebnis der Markterkundungen meistens eine Anhäufung von Adressen, die alle unterversorgt waren, und deshalb flächig an das neue Netz angeschlossen werden konnten. Solche „Adress-Wolken“ sind bei der „Graue-Flecken“-Förderungen mit ihrer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s seltener geworden. Es können vielmehr quer über die jeweilige Gemarkung hinweg einzelne „Graue-Flecken“-Adressen auftauchen, die alle separat betrachtet werden müssen. 

„Vergessene Adressen“ möglichst früh aufspüren

Im Verlauf eines Fördermittelverfahrens nehmen die Risiken über die Zeitachse hinweg deutlich zu. Dies gilt auch für die Eingreifmöglichkeiten: Im ersten Schritt, etwa bei der Fördermittelberatung durch einen externen Berater, sind die anzuschließenden Adressen zunächst noch ein nachgelagertes Thema. Erst im Rahmen der Markterkundung wird das Projekt über eine entsprechende Seite des jeweiligen Projektträgers öffentlich gemacht und anschließend der Markt „befragt“. Dann werden auch die Telekommunikationsunternehmen über das Markterkundungsverfahren informiert und melden zurück, welche Adressen im betroffenen Gebiet von ihnen versorgt werden – und vor allem mit welchen möglichen Datenraten. Die Meldungen der Anbieter über versorgte und nicht versorgte Adressen werden dann mit den amtlichen Liegenschaftskatasterdaten abgeglichen. Das Ergebnis ist die eine Adressliste der unterversorgten Adressen, die die erste Basis für die weiteren Schritte des formalen Förderverfahrens liefert. Auch an dieser Stelle ist es noch völlig unproblematisch, wenn einzelne Adressen, die aus irgendeinem Grunde übersehen wurden, ergänzt werden. Selbst wenn der vorläufige Förderbescheid ergangen ist, ist es möglich, weitere Adressen hinzuzufügen, damit sie in der Planung und Kostenkalkulation berücksichtigt werden können. 

Problematischer wird dies im Rahmen des anschließenden Ausschreibungsverfahrens. Die meisten Ausschreibungen in Deutschland werden im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens durchgeführt. Dies umfasst zunächst den EU-weiten Teilnahmewettbewerb, mit dem der Kreis der Bewerber auf eine kleine Anzahl reduziert werden soll, um das weitere Verfahren einfacher gestalten zu können. Wenn man zu diesem Zeitpunkt vergessene Adressen nachtragen möchte, verändert dies die Ausschreibungsbedingungen und man muss sich genau überlegen, ob und wie diese Adressen noch aufgenommen werden können. Ist der Auftrag dann erteilt – und sei es auch vorläufig ¬- wird die Lage noch schwieriger. Denn dann greifen die vergaberechtlichen Folgen. So ist es rechtliche Praxis, dass eine Nichteinhaltung des Vergaberechts festgestellt wird, sobald die ausgeschriebene Gesamtsumme um mehr als 10 Prozent überschritten wird. Hier greift die „rechtliche Fiktion“ dass sich viel mehr Unternehmen am Verfahren beteiligt hätten, wäre die höhere Summe als Basis herangezogen worden. 

Der „Worst Case“ tritt schließlich ein, wenn während der Bauphase „vergessene Adressen“ entdeckt werden. Denn zum einen werden zu diesem Zeitpunkt bereits die Kosten je nach Baufortschritt und auf Basis der Planung abgerechnet, von der man auch nicht mehr einfach abweichen kann. Zum anderen ist der Eigentümer einer Liegenschaft, die nicht berücksichtigt wurde und damit auch nach dem Ende der Baumaßnahmen nicht an das Netz angeschlossen ist, in der Regel wenig begeistert und tut das auch gerne öffentlich kund. Deswegen ist es unbedingt nötig, alle vergessenen Adressen bereits zum Planungsbeginn erfasst zu haben – also mehrere Monate vor dem Baustart. 

Ursachen für vergessene Adressen

Ein immer wieder auftretendes Problem sind eingescannte Karten, die als Planungsgrundlage für ein Glasfasernetzes herangezogen werden und oftmals die Basis für hochkomplexe Datenbanken der Netzbetreiber sind. Beim Einscannen kommt es oft zu einem „Blattkantenversatz“: Papierbasierte Pläne werden nebeneinandergelegt, verrutschen etwas, so dass sich die Blätter überlappen. Und schon ist ein tatsächlich existierendes Gebäude einfach verschwunden -und in der Datenbank falsch zugeordnet. Auch wenn die alten Pläne vor dem Scan falsch gelagert wurden und durch eindringende Feuchtigkeit wellig geworden sind, kann dies ähnliche Folgen haben. 

Aber auch die digital vorliegenden Daten, wie etwa die des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, können durchaus fehlerhaft sein. Die Ursache für diese unvollständigen Adressdaten liegt in unserem föderalen System. Denn die erste Erfassung erfolgt immer auf der untersten, also der kommunalen Ebene. Meist werden diese Daten dann an das eigene oder an das Kreiskatasteramt übermittelt und gehen danach von dort an das jeweilige Landesvermessungsamt. Die Landesvermessungsämter schließlich spielen diese Daten an das Bundesamt für Geodäsie weiter. Hier werden sie nochmals zusammengefasst und am Ende im Rahmen des Markterkundungsverfahren den Projektträgern zur Verfügung gestellt. Natürlich gibt es immer auch einen zeitlichen Versatz, wenn Daten über so viele Stationen übermittelt und verarbeitet werden. Und dieser zeitliche Versatz kann durchaus mehrere Jahre umfassen. Das führt nicht selten dazu, dass den Projektträgern nicht der aktuelle Stand als Planungsbasis zur Verfügung steht.

Eine weitere Ursache für vergessene Adressen ist das Problem der Nebengebäude. Zwar ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Gebäude (z.B. Wohnhaus) mit einer von der Gemeinde festgelegten Hausnummer zu versehen ist. Aber eben oftmals nur eines auf dem Grundstück. Dort befindliche Nebengebäude wie etwa eine Scheune haben in der Regel keine eigene Adresse. Dies gilt insbesondere für Hofanlagen: Hier werden im Laufe der Jahre oft neue Gebäude errichtet oder andere umgebaut – etwa für die Nutzung als Büro. So kann es passieren, dass einzelne dieser Gebäude keine Hausnummer bekommen, obwohl der Neu- oder Umbau behördlich genehmigt wurde. Manche Gebäude haben aber auch gar keine Adresse, sondern nur einen Namen. Dies ist beispielsweise oftmals bei sogenannten Aussiedlerhöfen der Fall. 

Schließlich entstehen „vergessene Adressen“ häufig auch durch einfache Datenbankfehler. Das ist in der Regel bei Adressen mit der Hausnummer „0“ oder „999“ der Fall. Selbst Google-Maps hilft an dieser Stelle nicht. Denn Hausnummern, die Google nicht kennt, werden stets mittig im Straßenverlauf dargestellt, also mit ziemlicher Sicherheit nicht dort, wo sie tatsächlich ist. Manchmal sind es aber auch nur einfach Formatierungsfehler, etwa wenn Geo-Koordinaten angegeben werden. Das kann dazu führen, dass ein Gebäude plötzlich dutzende Meter vom eigentlichen Standort verortet wird. Aber auch die übermittelten Verfügbarkeiten stimmen nicht immer, etwa wenn sie nicht auf Basis von Messwerten bestimmt, sondern über Algorithmen berechnet wurden.

Ein ganz anderes Problem entsteht, wenn in einer Straße von den Telekommunikationsunternehmen unterschiedliche Datenübertragungsraten gemeldet werden, die aber nicht tatsächlich zur Verfügung stehen: Regelmäßig erhalten wir Adressen in Rückmeldungen aus der Markterkundung, die als nicht unterversorgt gemeldet worden sind. Stichprobenartige Überprüfungen ergeben dann wiederum ebenso regelmäßig, dass hier keine Produkte mit Bandbreiten beim Anbieter buchbar sind, die oberhalb der Aufgreifschwelle von 100Mbit/s liegen. Auch ergeben vereinzelte Meldungen engagierter, technikaffiner Bürger, dass die Bandbreite erheblich schlechter ist, als seitens des Anbieters angegeben wurde. Fehlen diese Meldungen, so kommt es auch hier wieder zu „vergessenen Adressen“.

Digitale Lösungen für korrekte Daten

Natürlich wäre eine manuelle Überprüfung aller als nicht unterversorgt gekennzeichneten Gebäude eine sichere Methode, „vergessene Adressen“ zu identifizieren. Dies scheitert aber in der Regel daran, dass der Aufwand dafür viel zu groß wäre: Selbst bei einer kleinen Kommune mit rund 3.000 Gebäuden wären dafür mehr als 30 Arbeitstage nötig. Und dies auch nur, wenn pro Abfrage nicht mehr als fünf Minuten gebraucht würden. Deswegen kommen für eine Prüfung nur digitale Werkzeuge infrage. 
Basis dafür ist in der Regel ein eigenes Internetportal für das Breitbandprojekt, über die Adressen aktiv abgefragt werden. Unabdingbar für den Erfolg ist es dabei, dass diese Website aktiv beworben wird – über alle zur Verfügung stehenden Kanäle wie etwa die lokale Presse, die Amtsblätter oder Social Media. Mit Unterstützung der tktVivax-Tochter Vivax Solution konnten wir dieses Verfahren in unterschiedlichen Projekten implementieren. In einem solchen Portal können die Anfragen der Bürgerinnen und Bürger automatisiert mit der für das Förderverfahren eingereichten Adressliste abgeglichen wird. Die Anfragenden sehen dabei sofort, ob und wann ihr Gebäude für den Anschluss vorgesehen ist, ob dies im geförderten oder auch im eigenwirtschaftlichen Ausbau erfolgen wird. 

Aber es wird eben auch angezeigt, wenn ein Gebäude nicht für den Ausbau vorgesehen ist und droht, zu einer „vergessenen Adresse“ zu werden. Etwa weil ein Telekommunikationsanbieter angegeben hat, dass ein Kabelanschluss mit einer Übertragungsrate von 1 Gbit/s vorhanden und damit keine Unterversorgung gegeben ist. Sind hier jedoch keine entsprechenden Produkte buchbar oder ist gar der Anschluss gar nicht vorhanden, so kann der Eigentümer den Eintrag anzweifeln und so aktiv verhindern, dass er zu einer „vergessenen Adresse“ wird. Hier lohnt dann übrigens auch die manuelle Überprüfung der umgebenden Liegenschaften, die mutmaßlich ebenfalls betroffen sein könnten. Das gilt auch für den Fall, dass die tatsächlichen Übertragungsraten nicht den vertraglich zugesicherten entsprechen und möglicherweise unter der jeweils geförderten Angreifschwelle liegen. Ein solches Portal bietet auch die Möglichkeit, die Kommunikation mit der Bürgerschaft digital abzubilden, z.B. über Newsletter. Dies spart der für den Breitbandausbau zuständigen Person eine Menge Zeit, da sich die Anzahl der Bürgeranfragen per Telefon oder individueller E-Mails drastisch reduzieren lässt und somit mehr Zeit für die eigentlichen Aufgaben vorhanden ist.

Da in jedem Falle der Anlieger selbst aktiv werden muss, ist es notwendig, im Rahmen des Portals auch genau darzustellen, wie man etwa die bestehenden Übertragungsraten sicher nachweisen kann. Aber vor allem auch, welche Schritte man unternehmen muss, um den eigenen Ausschluss vom Anschluss „anzuzweifeln“, wie es im Fachjargon heißt. Dass dies durchaus Erfolge bringen kann, zeigt ein Praxisfall in Hamm: Dort konnten durch derartige Maßnahmen, die auch durch Berichterstattung in der Presse begleitet wurde, rund 160 Adressen nachträglich in das Förderverfahren aufgenommen werden. Das hat sich dann auch deutlich positiv auf die endgültige Fördersumme ausgewirkt.

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  • Date 21 Mar 2022
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Stadtwerke Lauterbach: Eigenwirtschaftlichen Ausbau mit Fördermitteln ergänzen
Stadtwerke Lauterbach setzten bei Glasfaserausbau auf tktVivax
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Um einen möglichst schnellen und effizienten Ausbau zu gewährleisten, wird ein Großteil der Haushalte und Unternehmen in Lauterbach derzeit eigenwirtschaftlich an das Glasfasernetz angeschlossen. So konnte bereits zum Jahresende 2021 ein unterversorgter Stadtteil fast vollständig mit Highspeed-Internet versorgt werden. Wo immer dies wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, will die Kommune hingegen auf die „Graue Flecken“-Förderung des Bundes zurückgreifen. Auf diese Weise kann garantiert werden, dass jeder, der einen Anschluss möchte, garantiert einen bekommt. Bis zum Jahr 2024 soll so eine Abdeckung von 100 Prozent erreicht werden. 

Auch wenn der Glasfaserausbau in Lauterbach in seiner jetzigen Form erst im letzten Jahr startete, beschäftigen sich die örtlichen Stadtwerke schon seit einigen Jahren intensiv mit dem Thema. Heike Habermehl, Geschäftsführerin der Stadtwerke Lauterbach betont das vorausschauende Handeln der damaligen Verantwortlichen: „Bereits seit 2007 wurden bei allen Baumaßnahmen der Stadtwerke direkt Leerrohre mitverlegt. In diese konnten dann später relativ einfach Glasfaserleitungen eingeblasen werden.“ Ein entscheidender Anstoß sei zudem die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2008 gewesen. „Das Thema Smart Metering war für uns ausschlaggebend. Als die Vorgabe kam, dass Zählerstände zukünftig mithilfe intelligenter Messsysteme ablesbar sein müssen, war der Aufbau entsprechender Infrastruktur ein Muss“, so Heike Habermehl. So wurden unter anderem sämtliche Liegenschaften der Stadtwerke mit Glasfaser angebunden, wodurch ein insgesamt 170 Kilometer langes Netz entstand. Hierbei handelte es sich jedoch zunächst nur um eine Standortvernetzung. Als privates Netz waren so zwar Gigabit-Verbindungen zwischen den Liegenschaften der Stadtwerke Lauterbach gewährleistet, ein Zugang zum Internet war aber nicht vorhanden.

Im Jahr 2013 kam schließlich der Kontakt zu einem externen Dienstleister zustande, der für die Stadtwerke als Provider für Geschäftskunden fungieren sollte. Über das bestehende Innenstadtnetz konnten so schnell erste Anbindungen für Geschäftskunden realisiert werden. Vertragspartner war hierbei jedoch immer das Dienstleistungsunternehmen, die Stadtwerke Lauterbach stellten nur die Dark Fiber zur Verfügung. Nach einiger Zeit stellte sich für die Verantwortlichen der Stadtwerke deshalb die Frage, wie die Zukunft des Glasfasernetzes in Lauterbach aussehen sollte. Die Geschäftsführerin hierzu: „Es war klar, dass ein Vollausbau des Netzes langfristig sinnvoll ist und mit den Jahren wurde das Thema Glasfaser auch in der Öffentlichkeit immer präsenter. Zudem spürten wir ganz konkret den Druck aus Stadtteilen, in denen die Anbindungen nicht mehr den Ansprüchen genügten – hier musste dringend etwas getan werden.“ Der lange durchgeführte Synergie-Ausbau, bei dem die offenen Gräben beim Verlegen von Strom- und Wasserleitungen genutzt werden, kam dementsprechend nicht mehr in Frage, da ein solcher Ausbau noch viele Jahre gedauert hätte.

Nachdem die Entscheidung für den großflächigen Glasfaserausbau gefallen war, kam das Projekt jedoch zunächst nur stockend voran. Seit Anfang 2020 stellte die COVID-19-Pandemie die Stadtwerke Lauterbach zudem vor zusätzliche Herausforderungen. „Die Corona-bedingten Auflagen erschwerten die Arbeit natürlich ungemein. Gleichzeitig stieg die Nachfrage nach Highspeed-Internet enorm, da plötzlich so viele Menschen aus dem Home-Office arbeiten mussten und Kinder im Home-Schooling unterrichtet wurden“ erläutert Heike Habermehl. 

Um das Projekt zu beschleunigen, entschieden sich die Stadtwerke im Sommer 2021 für einen Wechsel des Dienstleisters und für die Zusammenarbeit mit der tktVivax Group. Mit Erfolg, denn deren umfassende Expertise zur Planung und Umsetzung des Glasfaserausbaus sowie der Vermarktung von Internet-Produkten sorgte für einen echten Schub. Heike Habermehl: „Nach unserem Wechsel zu tktVivax ging alles sehr schnell. Von Juli 2021 bis zum Ende des Jahres konnte der Ausbau im Stadtteil Reuters so komplett geplant und umgesetzt werden. Schon zu Weihnachten waren hier so gut wie alle Haushalte am Netz.“ Da in Reuters zuvor praktisch nur Kilobit-Anbindungen verfügbar waren, war die Freude über die schnelle und unkomplizierte Versorgung mit Highspeed-Internet umso größer. „Wir spüren großen Zuspruch aus der Bevölkerung und wollen diesen Schwung jetzt mitnehmen. Die weiteren Ausbau-Cluster sind deshalb schon definiert und bis 2024 wird ganz Lauterbach flächendeckend mit Glasfaser versorgt sein“, so Habermehl.

Um den Vollausbau des Netzes möglichst schnell, effizient und wirtschaftlich umzusetzen, setzen die Stadtwerke Lauterbach auf eigenwirtschaftlichen Ausbau, der gezielt durch Fördermaßnahmen ergänzt werden soll. Heike Habermehl beschreibt die Herangehensweise: „Der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau bietet uns diverse Vorteile, allem voran was das Tempo angeht. Den Stadtteil Reuters noch 2021 vollständig ans Netz zu bringen, wäre etwa anders gar nicht möglich gewesen, da der Zeithorizont für die Beantragung von Fördermitteln viel zu knapp gewesen wäre.“ Dass für die kommenden Ausbau-Cluster dennoch vereinzelt öffentliche Fördermittel genutzt werden sollen, hängt mit der erst im Frühjahr 2021 eingeführten „Graue Flecken“-Förderung des Bundes zusammen. „Die alte ‚Weiße Flecken‘-Förderung, bei der die Versorgung unter 30 Mbit/s liegen musste, hätte bei uns kaum gegriffen. Jetzt können Fördermittel auch schon bei unter 100 Mbit/s beantragt werden, das macht für die Situation in Lauterbach mehr Sinn“ erklärt Habermehl. Die entsprechenden Fördergelder werden direkt von der Kommune beantragt. Auch hierbei unterstützt tktVivax mit genauer Kenntnis des Förderregimes und hilft bei der Koordination von gefördertem und eigenwirtschaftlichem Ausbau. 

Zum dritten Quartal diesen Jahres soll der Glasfaserausbau in den weiteren Stadtteilen Lauterbachs Schritt für Schritt starten. Bereits jetzt läuft die Vorvermarktung in den Ausbau-Clustern – Mitarbeiter der Stadtwerke gehen hier aktiv auf die Bewohner zu und informieren über das Projekt und die angebotenen Internetprodukte. Das Ziel der Stadtwerke ist eine möglichst hohe Anschlussquote: „Uns geht es darum, dass jeder Haushalt und jeder Betrieb, der Zugang zum Glasfasernetz möchte, einen Anschluss erhält. Wir verstehen uns als regionaler Komplettanbieter und für das Internet gilt deshalb dasselbe wie für Strom, Wasser oder Gas – als Versorger haben wir immer das Wohl der Bürger im Blick“, so die Geschäftsführerin. 
 

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  • Date 21 Mar 2022
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tktVivax bündelt die Fördermittelberatung in der LBG Breitbandgesellschaft mbH
LBG Fördermittelberatung
Project Description

Die LBG Breitbandgesellschaft mbH ist ein weiterer Baustein in der ganzheitlichen Ausrichtung der tktVivax Group. Zusammen mit den Schwestergesellschaften Vivax Consulting, Vivax Engineering, Vivax Solution, Vivax Net und Cogento decken die Gruppenunternehmen den kompletten Prozess der Planung und Umsetzung von Glasfaserprojekten ab. Die Palette der Leistungen reicht von der Strategiefindung, Business-Analyse und Fördermittelberatung über die Planung und den Bau von Glasfaserinfrastrukturen bis hin zum Vertrieb von Telekommunikationsprodukten und dem Betrieb von Telekommunikationsnetzen. Dazu kommen eigene IT-Lösungen wie etwa das Netz- und Betriebsmanagementsystem DICILINA. „Damit können wir je nach Thema erfahrene und eingespielte Teams von Spezialisten einsetzen, im Zusammenspiel aber auch umfassendere Lösungen aus einer Hand – je nach Bedarf und Anforderungen in den einzelnen Projekten. Nehmen wir alle Kompetenzen zusammen, sind wir so breit aufgestellt wie kein anderer deutscher Anbieter im Bereich des Glasfaserausbaus", fasst Dirk Fieml die Alleinstellungsmerkmale zusammen.

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  • Date 16 Mar 2022
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